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Erinnerung des Tourismusministeriums: Wohnraum und Tourismus nur Grundstück für Grundstück kombinierbar

San Bartolomé de Tirajana plant eine "vermischung" der Nutzung...

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San Bartolomé de Tirajana – Das kanarische Tourismusministerium hat eine Erinnerung an die Gemeinde im Süden von Gran Canaria geschickt. Es geht um die Pläne der Gemeinde, die Nutzung von Immobilien für touristische Zwecke und Wohnraumzwecke zu vermischen. Auch wenn die Tourismusministerin den Vorstoß der Gemeinde befürwortet, erinnert das Ministerium daran, dass eine genaue Verordnung zur Regelung der unterschiedlichen Nutzungsweisen vorliegen muss.

Daher müsste diese Verordnung „Grundstück für Grundstück“ umgesetzt werden. Bedeutet also, beide Nutzungen in der gleichen Adresse sind nicht denkbar. Dazu sagte die Ministerin Jessica de León, dass sie zu Beginn der laufenden Legislaturperiode, um nicht zu verunsichern, „eine Menge Sanktionen“ von mehr als 2.000 Euro gegen Eigentümer von auf touristischen Grundstücken errichteten Wohnungen unterzeichnen musste. Diese Bußgelder sind derzeit „eingefroren“. Auch dies sei ein Grund für das neu geplante Tourismusgesetz der Kanaren zur Regulierung von Ferienwohnungen.

Die empfiehlt allen betroffenen Gemeinden, eine gemeinsame Lösung mit dem Tourismusministerium zu suchen. Sie erinnerte die Gemeinden daran, dass diese stets die Verantwortung hatten, eine detaillierte Planung zu machen, und zwar „Grundstück für Grundstück, damit die Nutzung festgelegt werden kann“.

De León hat betont, dass „die Gesetze, die das Territorium und die touristischen Aktivitäten auf den Kanarischen Inseln regulieren, immer auf der Besonderheit der Nutzung basieren. Tatsächlich ist der große Erfolg des Tourismus auf den Kanarischen Inseln die Spezialität der Nutzung.“

Sie schloss den Kommentar mit dem Hinweis: „Ich hoffe, dass der Stadtrat in dieser vorläufigen Verordnung Grundstück für Grundstück detailliert auf die Verwendung jedes einzelnen eingeht“.

Indirekt kann man daraus lesen, dass im Fall einer nicht konformen Umsetzung das Ministerium wieder eingreifen wird und ggf. neue Sanktionen verhängen wird. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Nutzung von Wohnraum und touristischer Vermietung in San Bartolomé wird vereinbar gemacht, vom 27.06.2024

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