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URTEIL: 3/5-Mehrheit kann touristische Vermietung im Wohngebäude untersagen

Oberster Gerichtshof kippt damit Urteile der Verwaltungsgerichte.

Lesedauer 2 Minuten

Kanarische Inseln – Ein immer wiederkehrendes Streitthema wurde nun vom obersten Gerichtshof beseitigt. Eigentümergemeinschaften haben das Recht, die touristische Vernietung im Gebäude zu untersagen, sofern dafür eine 3/5-Mehrheit erreicht wird. Die geht aus einem Urteil vom 25. September 2024 hervor, zu welchem EFE inzwischen Zugang hatte.

Damit hat der oberste Gerichtshof erstmals ein Urteil zum Gesetz vom Jahr 2019 für „dringende Maßnahmen im Wohnungs- und Mietbereich“ erlassen. Das Gericht hatte zu klären, ob eine 3/5-Mehrheit ausreichend ist, oder ob eine Einstimmigkeit für das Verbot von touristischer Vermietung im gleichen Gebäude vorliegen muss. Da das LAU, also das Gesetz für private Vermietungen, da nicht klar genug formuliert ist.

Die Richter sehen das in Satzungen vorgesehene Verbot von touristischer Vermietung als rechtmäßig an. Ein anderes Gesetz, nämlich das horizontale Eigentumsgesetz, sieht ein solches Verbot bei privaten Elementen grundlegend vor, daher sei es „legitim und im Einklang mit der spanischen Verfassung“, so der oberste Gerichtshof in seinem Urteil. In dem Gesetz wird auch verneint, dass es sich um eine Auslegung einer gesetzlichen Norm unter restriktiven Bedingungen handelt.

Das horizontale Eigentumsgesetz sieht eine Änderungsmöglichkeit der Satzung mit einer 3/5-Mehrheit im Grund vor, aber es gab Urteile, auch in Las Palmas, die eine Einstimmigkeit dazu forderten, diese sind nun alle hinfällig. Für das oberste Gericht des Landes ist ein Verbot der touristischen Vermietung mit einer 3/5-Mehrheit eine verhältnismäßige Maßnahme. Darüber hinaus sei ein Votum des Eigentümers der betreffenden Wohnung mit eben dieser Mehrheit hinfällig. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Eigentümergemeinschaften können nur einstimmig die Vermietung an Touristen verbieten, vom 29.02.2024

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