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Zwangsschließungen in der Corona-Pandemie werden evtl. vor dem Europäischen Gerichtshof landen

Laut Verfassung steht den Geschädigten eine Entschädigung zu...

Lesedauer 2 Minuten

Spanien – Im Jahr 2020 hat die Corona-Pandemie nicht nur Spanien lahmgelegt, dies ist nun 5 Jahre her, doch die Gerichte haben noch immer mit der Pandemie und deren Folgen zu tun. Wir berichteten Ende Dezember 2020 darüber, dass eine Sammelklage gegen die Regierung von Spanien zwecks Schadensersatz vorbereitet wurde.

Inzwischen gab es von dem entsprechenden Anwaltsbüro in Madrid eine neue Information zu dem Fall.

Wie erwartet worden war, hat das Verfassungsgericht am 10. März 2025 eine Entscheidung erlassen, mit der es die Schutzbeschwerde von Indemniza gegen die Abweisung der Entschädigungsansprüche durch Abschnitt 8 der Verwaltungsstreitkammer des Obersten Gerichtshofs in der Kassationsbeschwerde 452/2022 nicht zugelassen hat. Die laut Verfassungsgericht unzulässige Berufung hatte die Nummer 9604/2024.

Jedoch lässt man nicht locker, denn dieser Schritt wurde erwartet.

Die entsprechenden Teilnehmer der Sammelklage wurden durch Indemniza darüber informiert, dass man „im Rahmen unserer Verpflichtung, auf allen möglichen Rechtswegen für unsere Rechte kämpfen, wie wir es in der Anordnung zur umfassenden Entschädigungsleistung für die durch das Ausnahmezustandsdekret angeordnete Schließung von Unternehmen zugesagt haben, bereits Vorarbeiten leisten“.

Konkret geht es den Anwälten darum, eine „Zulässigkeit einer Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof zu prüfen“.

Natürlich werden alle Teilnehmer der Sammelklage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf dem Laufenden gehalten, was wir hiermit ebenfalls tun werden. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Ratgeber: Jetzt online Schadenersatz für Gastgewerbe beantragen bei Indemniza, vom 30.12.2020

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