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Generelle Maskenpflicht in Spanien, auch im Freien, kommt Heiligabend zurück

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Spanien – Heute fand die Sondersitzung der Präsidenten statt, diese wurde per Videokonferenz abgehalten und als Ergebnis kam heraus, dass in Spanien die allgemeine Maskenpflicht, wie diese genau vor sechs Monaten abgeschafft wurde, wieder flächendeckend eingeführt wird. Dies bedeutet, dass man nun auch wieder im Freien eine Maske tragen muss. Dies sei unabhängig davon, ob man den Abstand von 1,5 Metern einhalten kann oder nicht.

Als Ausnahme gelten, wie zuvor auch, die Naturräume, wenn man also auf Gran Canaria in den Bergen wandern geht oder wenn man zum Strand geht. Der Weg dahin ist allerdings dann mit einer Maskenpflicht versehen. Eine weitere Ausnahme wird der Individualsport sein, wenn man also Joggen geht etc.

Als weitere direkte Maßnahmen kündigte Sánchez auf der anschließenden Pressekonferenz an, dass die Impfkampagne verstärkt wird. In Spanien wollen sich die Menschen ja nahezu alle freiwillig impfen lassen, das macht es der Regierung letztendlich einfacher. Um die Kampagne zu beschleunigen, soll Personal aus dem Ruhestand zurückgeholt werden und weiteres Personal kurzfristig eingestellt werden. Man will so schnell wie möglich alle Menschen „Boostern“.

Auch der Verkauf von Antigentests in Apotheken soll verbessert werden sowie militärischen Gesundheitseinrichtungen freigegeben werden, damit man so schnell wie möglich und so effizient wie möglich auf die aktuelle Lage reagieren kann.

Nachfragen zu weiteren Maßnahmen

Die versammelte Presse wollte zunächst wissen, ab wann die generelle Maskenpflicht dann wieder greift, dies wird wohl ab dem 24. Dezember der Fall sein. Denn das Gesetz muss am morgigen Donnerstag erst durch den Ministerrat bestätigt werden und dann im BOE veröffentlicht werden. Weitere Einschränkungen soll es laut Sánchez nicht geben, auch wenn andere Präsidenten diese gefordert hatten. Ángel Víctor Torres wollte beispielsweise, wie einige Kollegen, dass eine nächtliche Ausgangssperre in Spanien verhängt werden soll. Dies sei, so Sánchez, nur mit einem Estado de Alarma möglich, den die Regierung aufgrund der Urteile des Verfassungsgerichtes nicht ausrufen wird.

Weitere Maßnahmen könnten die autonomen Regionen gerne selbst beschließen, sofern diese im Rahmen der Gesetze liegen und diese dann ggf. von den lokalen Gerichten akzeptiert werden. Letztendlich hält sich die Zentralregierung weiterhin aus den Geschehnissen zurück, mit der Maskenpflicht wird ein kleiner Schritt unternommen, um etwas zu unternehmen, weitere Maßnahmen werden zwar nicht ausgeschlossen, aber es wirkte nicht so, als hätte Sánchez daran Interesse. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Sánchez lässt Bombe platzen – Ab 26. Juni 2021 keine Maskenpflicht im Freien mehr!, vom 18.06.2021
Ende der Maskenpflicht im Freien noch weiterhin unklar, vom 17.06.2021
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