Las Palmas – Laut einem Kurzbericht der lokalen Polizei von Las Palmas de Gran Canaria hat man in der Calle Olof Palma einen E-Roller-Fahrer gestoppt, der mit sage und schreibe 104 km/h unterwegs gewesen ist.
Dies bestätigte die Polizei mit einem kurzen Beitrag auf ihrem Twitter-Account (jetzt X) und einem entsprechenden Foto (siehe hier im Beitrag). Laut weiteren Angaben entsprach der E-Roller nicht den in Spanien vorgeschriebenen Anforderungen und dürfte theoretisch nicht auf den Straßen genutzt werden.
Neben diesem Vergehen muss sich der Fahrer zudem wegen Drogenbesitzes (Haschisch bei Taschenkontrolle gefunden) und wegen Fahrens unter Drogeneinfluss (positiver Drogentest) verantworten.
Das sagt das Gesetz zu diesen Vergehen:
1. Nicht zugelassenes Fahrzeug
Da der Roller die VMP-Kriterien massiv überschreitet, besitzt er keine gültige Betriebserlaubnis für den öffentlichen Raum.
• Strafe: Gemäß dem Ley de Tráfico (LSV) droht ein Bußgeld von 500 €.
• Zusatzrisiko: Da das Fahrzeug als Kraftfahrzeug gilt, fallen weitere Strafen für das Fahren ohne Versicherung (ca. 1.500 €) und gegebenenfalls ohne entsprechenden Führerschein an.
2. Drogen am Steuer
Das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln ist eine „sehr schwere“ Zuwiderhandlung gemäß Artikel 14 des LSV.
• Strafe: Ein pauschales Bußgeld von 1.000 €.
• Konsequenz: Die sofortige Immobilisierung und Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die Polizei.
Fazit: Bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h in Kombination mit Drogenkonsum drohen Gesamtkosten von weit über 2.000 €. Zudem kann die Tat als Straftat gegen die Verkehrssicherheit (Art. 379 ff. Código Penal) gewertet werden, was Sozialstunden oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen kann. – TF
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