Spanien – Ein neues Förderprogramm für den Kauf von europäischen Elektroautos wurde durch die spanische Regierung mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Dieses Programm trägt den simplen Namen Auto+ und unterstützt den Kauf mit bis zu 4.500 Euro.
Die Details dieses Programms wurden gestern von der Wirtschaftskommission der Regierung (CDGAE) genehmigt. Es baut auf den Bemühungen zur Nachfrageankurbelung im Rahmen des MOVES-Programms auf und verfolgt zusätzlich das Ziel, die Fahrzeugproduktion in Europa und Spanien zu fördern.
Das Auto+‑Programm ist eine Verpflichtung der spanischen Regierung im Rahmen des Auto-2030-Plans und verfügt über ein Budget von 400 Millionen Euro für das Jahr 2026.
Dieses Programm gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das beigefügte Dokument enthält detaillierte Informationen zu den beim Fahrzeugkauf verfügbaren Subventionen.
HIER gibt es ein Merkblatt der Regierung in spanischer Sprache.
Die wichtigsten Eckpunkte zu Auto+:
Um für das Auto+-Programm infrage zu kommen, müssen Fahrzeuge zwei Mindestanforderungen erfüllen: Sie müssen über eine Null-Emissions-Plakette verfügen und dürfen die in Punkt 7 des Dokuments festgelegten Preisgrenzen nicht überschreiten. Alle genannten Fahrzeugpreise sind Rechnungspreise, exklusive Steuern und nach Abzug etwaiger Rabatte.
Die Subventionen sind für den direkten Kauf und/oder das Leasing/Mieten (bei Selbstständigen und Unternehmen) von Elektrofahrzeugen bestimmt, die wie folgt erworben werden können:
1. Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen (Kategorie M1, Preisgrenze 45.000 €).
2. Transporter oder leichte Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen (Kategorie N1, Preisgrenze keine).
3. Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden, als Elektrofahrzeuge zugelassen sind, eine Motorleistung von mindestens 3 kW und eine Mindestreichweite von 70 km aufweisen (Kategorien L3e, L4e und L5e, Preisgrenze 10.000 €).
4. Leichte Quads mit einem Leergewicht von maximal 350 kg (ohne Batteriemasse), einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer maximalen Leistung von maximal 4 kW (Kategorie L6e, Preisgrenze keine).
5. Schwere Quadricycles mit einem Leergewicht (ohne Batteriegewicht) von maximal 450 kg für die Personenbeförderung und maximal 600 kg für die Güterbeförderung, die nicht als leichte Quadricycles (Kategorie L7e, Preisgrenze keine) eingestuft werden können.
Die Subventionen werden für den Erwerb von folgenden Fahrzeugen gewährt:
a) Neufahrzeuge, die in Spanien erstmals auf den Namen des Subventionsempfängers zugelassen werden.
b) andere Fahrzeuge, die über einen Händler oder eine Verkaufsstelle des Herstellers/Importeurs erworben wurden, deren Erstzulassung als Neufahrzeug in Spanien am oder nach dem 1. Januar 2025 erfolgte. Also möglicherweise auch Jahreswagen etc! – TF
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