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Cabildo kann aus Zwangsversteigerungen die Güi-Güi-Grundstücke nun für die Hälfte erwerben

La Aldea – Das Grundstück des Naturschutzgebietes rund um den GüiGüi-Strand wurde damals zum Verkauf angeboten, doch der Besitzer wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt und das Finanzamt der Kanaren (AEAT) hatte das Grundstück beschlagnahmt. Das Cabildo de Gran Canaria wollte das gesamte Areal für rund 3 Millionen Euro kaufen, an hatte sich mehr oder weniger geeinigt, da funkte das Finanzamt dazwischen. Nun kann das Cabildo das Areal noch billiger erwerben, nach aktuellen Schätzungen für etwa die Hälfte des Preises.

Der damalige Eigentümer Jaime Cortezo verstarb am 7. September 2020 und die beschlagnahmten Grundstücke des Mannes wurden dann vom Finanzamt zur Versteigerung vorbereitet, um die Steuerschulden auszugleichen. Es wurden zunächst 4 Grundstücke in die Versteigerung gegeben, deren Gesamtfläche wurde mit 225.340 Quadratmetern angegeben und es wurde ein Preis von 446.615,15 Euro als Schätzwert angegeben.

Das Cabildo de Gran Canaria bot 224.000 Euro für diese vier Grundstücke und erhielt nach dem Ende der Auktion den Zuschlag. Es gab keine anderen Bieter. Das ist auch nicht verwunderlich, denn mit den Grundstücken kann man nichts anfangen. Dem Cabildo ist bewusst, dass man immer etwas mehr als 50 % bieten muss, um den Zuschlag bekommen zu können. Dies glückte bei den ersten vier Grundstücken.

In den kommenden Wochen will das Finanzamt der Kanaren die weiteren Grundstücke von Jaime Cortezo zur Versteigerung bringen. Der Schätzpreis des gesamten Areals liegt bei etwa 3 Millionen Euro, die Summe bot das Cabildo damals dem Geschäftsmann. Jetzt, durch die Zwangsversteigerung kann das Cabildo mit einem Preis von etwa 1,5 Millionen Euro für das gesamte Areal rechnen, welches laut Katasteramt etwa 4,7 Quadratkilometer groß ist.

Der Finanzminister Pedro Justo ist zuversichtlich. „Wir sind bereit, dieses Land durch die Auktionen zu erwerben“, immerhin hat die Inselkasse entsprechenden „Handlungsspielraum“, wie er es nannte. Logischerweise, weil man ja schon vor 2 Jahren mit einer anderen Summe kalkuliert hatte. Man rechnet auch nicht damit, dass es andere Bieter geben wird, keines der Grundstücke hat die Möglichkeit durch Anträge baulich verändert zu werden. Daher sind diese für die Privatwirtschaft eher nutzlos. – TF

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