LAS PALMAS DE GRAN CANARIA – Die Justiz auf Gran Canaria zieht erste Konsequenzen nach dem tragischen Tod eines 20 Monate alten Mädchens im Fischereiviertel San Cristóbal. Gegen die 29-jährige Mutter wurde nun Untersuchungshaft ohne Aussicht auf Kaution angeordnet. Ihr wird vorgeworfen, ihr eigenes Kind grausam getötet zu haben.
Der Fall sorgt auf der gesamten Insel für Entsetzen. Richter Tomás Luis Martín, der die Sonderabteilung für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche leitet, folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Beschuldigte, Richely González, steht unter dem dringenden Verdacht des Mordes an einer Minderjährigen. Nach spanischem Recht droht ihr bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe, die frühestens nach einer festgelegten Mindestverbüßungsdauer zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Ein Abend voller Rätsel und Entsetzen
Die Rekonstruktion der Ereignisse vom vergangenen Mittwochabend zeichnet ein düsteres Bild. Gegen 22:00 Uhr ging bei der Nationalpolizei ein Notruf ein. Passanten am Cruce de Hoya de la Plata, einer Bushaltestelle oberhalb des Küstenviertels San Cristóbal, waren auf eine Frau aufmerksam geworden, die barfuß und desorientiert über die Promenade schlich. In ihren Armen hielt sie ein in eine Decke gewickeltes Kind.
Zeugen berichteten von dem „leeren Blick“ der Frau. Als Ersthelfer die Decke anhoben, bot sich ihnen ein schrecklicher Anblick: Das kleine Mädchen, Vanesa Alexandra, reagierte nicht mehr und hatte Schaum vor dem Mund. Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen durch herbeigerufene Sanitäter und einer fast einstündigen Reanimation im Mutter-Kind-Krankenhaus von Las Palmas konnten die Ärzte nur noch den Tod des Kindes feststellen.
Besonders verdächtig: Sowohl die Kleidung der Mutter als auch die des Kindes waren komplett durchnässt. Erste vage Erklärungen der Mutter, das Kind sei „ins Meer gefallen“, stellten die Ermittler schnell infrage. Bei einer Absuche der nahen Felsküste entdeckten Beamte Meerwasserpfützen und persönliche Gegenstände der Frau, was die Ermittlungen in eine eindeutige Richtung lenkte.
Schuldfähigkeit im Fokus der Ermittlungen
Ein zentraler Aspekt des Verfahrens ist der psychische Zustand der 29-jährigen Venezolanerin. Vor der Anordnung der Untersuchungshaft wurde sie von Experten des Instituts für Rechtsmedizin untersucht. Zwar zeigten sich Anzeichen für psychische Belastungen, doch das vorläufige Gutachten kommt zu einem klaren Schluss: Die Frau war zum Tatzeitpunkt in der Lage, das Unrecht ihrer Handlung zu erkennen. Ihre kognitiven Fähigkeiten seien nicht so weit eingeschränkt gewesen, dass sie ihr Handeln nicht mehr hätte steuern können.
Interessanterweise ergaben medizinische Untersuchungen im Krankenhaus keine Hinweise auf Drogenkonsum oder organische Erkrankungen des Gehirns. Die Ärzte notierten jedoch eine „auffällige emotionale Gleichgültigkeit“ während der Befragungen. In ihrer polizeilichen Vernehmung legte die Beschuldigte schließlich ein erschreckendes Geständnis ab. Sie beschrieb, wie sie das Kind in eine der flachen Wasserstellen zwischen den Felsen legte und es dort unter Wasser drückte, bis es sich nicht mehr rührte.
Warnsignale im Vorfeld der Tat
Die Ermittlungen beleuchten auch das familiäre Umfeld. Der Vater des Kindes, Juan Carlos Quintero, berichtete den Ermittlern von einer massiven Verschlechterung der Beziehung in den Wochen vor der Tat. Er schilderte, dass seine Ex-Partnerin unter Verfolgungswahn gelitten und behauptet habe, Stimmen zu hören. Noch am Tattag habe er besorgniserregende Nachrichten erhalten, die er als „paranoid“ einstufte. Er habe sie sogar ausdrücklich gebeten, auf das Kind aufzupassen – eine Warnung, die das schreckliche Ende nicht verhindern konnte.
Aufgrund der Schwere der Tat und einer potenziellen Fluchtgefahr bleibt die Frau in Haft. Wegen ihrer eigenen Aussagen zu Suizidgedanken wurde im Gefängnis zudem ein spezielles Präventionsprotokoll aktiviert. Die Verteidigung hat nun drei Tage Zeit, gegen den Haftbeschluss Einspruch einzulegen. Während die Insel um die kleine Vanesa trauert, warten die Behörden auf den abschließenden Autopsiebericht, der letzte Gewissheit über die Todesursache bringen soll. – MF
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