Die drastische Antwort auf den Wohnungsnotstand
Kanarische Inseln – Die Kanarischen Inseln steuern auf einen historischen Wendepunkt in ihrer Wohnungspolitik zu. Um der dramatischen Verknappung von bezahlbarem Wohnraum und den unaufhaltsam steigenden Immobilienpreisen entgegenzuwirken, hat der Präsident der Kanarischen Inseln, Fernando Clavijo, einen weitreichenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Das klare Ziel: Der Immobilienkauf durch nichtansässige Personen soll massiv eingeschränkt werden. Dieser Vorstoß ist eine direkte und politisch aufgeladene Reaktion auf den beispiellosen Druck, den der Tourismus und ausländische Investoren auf den ohnehin begrenzten lokalen Markt ausüben.
Zehn Jahre Wohnsitz als Grundvoraussetzung für den Hauskauf
Im Zentrum des kanarischen Entwurfs steht eine strenge Aufenthaltsklausel, die Immobilienspekulationen von außen eindämmen soll. Demnach sollen zukünftig nur noch natürliche Personen ein Haus auf den Kanaren erwerben dürfen, die einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens zehn Jahren auf den Inseln nachweisen können. Wer in der Vergangenheit mit Unterbrechungen auf dem Archipel gelebt hat, muss insgesamt fünfzehn Jahre nachweisen. Der offizielle Nachweis für diese Aufenthaltsdauer erfolgt ausschließlich über die Meldebescheinigung (Padrón municipal) der jeweiligen Inselgemeinde.
Die Regionalregierung in Las Palmas betont ausdrücklich, dass diese drastische Maßnahme rechtmäßig ist und nicht gegen geltende Antidiskriminierungsgesetze verstößt. Der Gesetzestext unterscheidet bewusst nicht nach Nationalität oder Herkunft, sondern richtet sich ausschließlich nach den Jahren der Ansässigkeit auf den Inseln. Die Regelung ist zunächst als befristete Notfallmaßnahme für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgelegt. Damit soll dem angespannten Markt eine Atempause verschafft und der einheimischen Bevölkerung der Zugang zu Wohnraum wieder ermöglicht werden.
Maximal zwei Immobilien – harte Sanktionen bei Verstößen
Um zu verhindern, dass bereits ansässige Bürger massenhaft Immobilien aufkaufen und damit lukrative Geschäfte auf dem Rücken von Wohnungssuchenden machen, zieht die Regierung eine weitere rote Linie: Es gilt ein strenges Kauflimit von maximal zwei Immobilien pro Person. Zudem müssen sich diese Objekte zwingend in unterschiedlichen Gemeinden befinden. Dies ermöglicht den Bürgern weiterhin den legitimen Besitz eines Erst- und eines Zweitwohnsitzes, schiebt der reinen Profitgier jedoch einen Riegel vor.
Personen, die bereits vor dem möglichen Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als zwei Immobilien besitzen, profitieren von einem Bestandsschutz. Sie müssen ihre Häuser nicht abgeben, dürfen in Zukunft aber keine weiteren Wohnobjekte hinzukaufen. Besonders rigoros ist die geplante rechtliche Sanktionierung: Jede Verkaufstransaktion, die diese strengen Anforderungen umgeht oder nicht erfüllt, wird automatisch für nichtig erklärt. Von dieser strengen Regelung ausgenommen sind lediglich Immobilienübertragungen durch Erbschaft (mortis causa).
Strenge Auflagen für Unternehmen und Investorengruppen
Auch für Firmen und juristische Personen sieht der vorliegende Entwurf erhebliche Einschränkungen vor. Unternehmen dürfen Gebäude oder Grundstücke, die für den Wohnungsbau bestimmt sind, nur noch unter einer ganz bestimmten Bedingung erwerben: Die Objekte müssen nach dem Kauf entweder dauerhaft in den regulären Mietmarkt überführt oder im Anschluss an natürliche Personen weiterverkauft werden. Damit diese Zweckbindung Bestand hat, muss sie zwingend im Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen werden – entweder bereits vor der Erteilung der städtischen Baugenehmigung oder direkt beim Erwerb. Schlupflöcher für Spekulationsfirmen sollen so im Keim erstickt werden.
Mehr Macht für Gemeinden: Touristensteuern und Sperrzonen
Neben den reinen Beschränkungen beim Hauskauf sieht der Gesetzestext eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse für die Kommunen vor. Die Kanarenregierung hat in Madrid eine Änderung des spanischen Gesetzes 7/1985 (zur Regelung des örtlichen Regimes) gefordert. Damit sollen Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die keinen festen Wohnsitz auf den Kanaren haben, rechtlich differenzierter betrachtet werden können.
Diese Gesetzesanpassung öffnet die Tür für zwei entscheidende Werkzeuge auf lokaler Gemeindeebene:
- Einführung von Touristensteuern: Gemeinden sollen künftig das direkte Recht erhalten, eigene Abgaben auf Übernachtungen und Aufenthalte in touristischen Unterkünften für Nicht-Residenten zu erheben.
- Ausweisung von Sperrzonen: Die Rathäuser sollen vollumfänglich selbst definieren dürfen, in welchen Zonen und Vierteln die Anmeldung von neuen Ferienwohnungen komplett untersagt wird und wo der Erwerb von Wohnraum durch Nichtansässige blockiert wird.
Die politische Blockade in Madrid und der europäische Weg
Der Weg zur tatsächlichen Umsetzung dieses historischen Gesetzes ist jedoch äußerst steinig und von politischen Ränkespielen geprägt. Ursprünglich wollte Präsident Fernando Clavijo diesen Text als direkte Gegenleistung für die politische Unterstützung der kanarischen Nationalisten im Madrider Kongress in ein staatliches Wohnungsdekret einbringen. Dieser Plan scheiterte jedoch vorerst, da die katalanische Partei Junts überraschend gegen die Wohnungsdekrete der Zentralregierung stimmte. Beim zweiten Anlauf fehlte vom kanarischen Vorstoß jede Spur, da die Stimmen der kanarischen Nationalisten (CC) für Premierminister Pedro Sánchez in der entscheidenden Ständigen Deputation nicht mehr zwingend erforderlich waren.
Dennoch gibt Clavijo sich nicht geschlagen. Er forderte Sánchez während einer Rede im kanarischen Parlament eindringlich dazu auf, seinen Vorschlag noch vor Ende der Legislaturperiode per Dekret zu verabschieden. Um den Druck auf Madrid zu erhöhen, fahren die Kanaren mittlerweile eine zweigleisige Strategie, die auch Brüssel ins Visier nimmt. Wie wir bereits in unserem vorangegangenen Artikel zur EU-Verordnung über bezahlbaren Wohnraum detailliert beleuchtet haben, sucht die Regierung parallel den europäischen Weg.
Basierend auf aktuellen Vorstößen der Kanarenregierung in Brüssel, die auch vom kanarischen Ministerium für öffentliche Arbeiten bekräftigt werden, beruft sich der Archipel dabei auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser Artikel gewährt Regionen in äußerster Randlage (RUP) spezielle Ausnahmeregelungen. Die Argumentation der Kanaren: Aufgrund der strikt begrenzten Inselfläche, der geografischen Isolation und des enormen demografischen Drucks ist eine befristete Einschränkung des ansonsten freien EU-Kapitalverkehrs unerlässlich, um das Überleben der lokalen Gemeinschaften zu sichern.
Ob die spanische Zentralregierung den mutigen Schritt wagt und den Kanaren diese historischen Instrumente in die Hand gibt, ist derzeit ungewiss. Fest steht jedoch: Der politische Druck wächst massiv, und die Regionalregierung zeigt sich fest entschlossen, den Immobilienmarkt der Inseln mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vor dem Ausverkauf zu schützen.
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