Ein historisches Urteil erschüttert das Transportwesen der Insel
Gran Canaria – Es ist eine juristische Entscheidung, die das Straßenbild und das gesamte Transportwesen auf Gran Canaria für immer verändern könnte. Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die bisherige Blockade von sogenannten VTC-Lizenzen (Mietwagen mit Fahrer, wie sie von Plattformen wie Uber oder Cabify genutzt werden) auf der Insel offiziell aufhebt. Mit diesem Richterspruch wird eine eiserne Schutzmauer eingerissen, die das lokale Taxigewerbe jahrelang vor internationaler Konkurrenz bewahrt hat. Im Zentrum dieses juristischen Bebens steht der Fall der umstrittenen „1/30-Regel“.
Die 1/30-Regel fällt: Europäisches Recht sticht Insel-Gesetze
Bislang galt auf den Kanarischen Inseln ein strenges Gesetz, das im Jahr 2014 von der kanarischen Regierung verabschiedet und in das regionale Gesetz über den Straßenverkehr (Ley del Transporte por Carretera) integriert wurde. Diese Vorschrift besagte unmissverständlich, dass auf 30 reguläre Taxis maximal eine VTC-Lizenz vergeben werden durfte. Für Fahrdienstleister wie Uber oder Cabify war es aufgrund dieser strengen Quote bislang praktisch unmöglich, auf Gran Canaria wirtschaftlich Fuß zu fassen.
Der Oberste Gerichtshof hat nun jedoch letztinstanzlich klargestellt, dass diese massiven Restriktionen nicht mit den europäischen Vorschriften zur Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hatte zuvor bereits in eine ähnliche Richtung geurteilt. Doch das Cabildo de Gran Canaria (die Inselregierung) und der regionale Taxiverband (Federación Regional de Taxis de Canarias, Fedetax) legten Berufung ein. Ihr Hauptargument in Madrid: Die Kanarischen Inseln seien eine sogenannte Gebietskörperschaft in äußerster Randlage (RUP). Dieser besondere geografische und wirtschaftliche Status innerhalb der Europäischen Union erlaube eine Ausnahmeregelung, um die regionalen Eigenheiten zu schützen.
Das höchste spanische Gericht wies dieses Argument jedoch zurück. In den europäischen Verträgen gebe es keine rechtliche Grundlage dafür, dass der RUP-Status eine derart pauschale Ausnahme von der Niederlassungsfreiheit rechtfertige. Diese europäische Freiheit sei eine Norm von höchstem Rang, die direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar sei und nationale oder regionale Gesetze, die ihr grundlegend widersprechen, außer Kraft setzen könne.
Umweltschutz und Straßenkapazität als Argumente abgelehnt
Das Cabildo de Gran Canaria versuchte in dem Verfahren, die Richter nicht nur mit der wirtschaftlichen „Überlebensfähigkeit des traditionellen Taxis“ zu überzeugen – ein Argument, das bereits in anderen Regionen wie Barcelona vor europäischen Gerichten gescheitert war. Stattdessen verwies die Inselregierung auf das Allgemeininteresse: den Umweltschutz, die ohnehin schon begrenzte Kapazität der stark befahrenen Inselstraßen und die zwingende Notwendigkeit, das ungebremste Wachstum des motorisierten Fuhrparks auf der Insel zu begrenzen.
Die Richter zeigten für diese infrastrukturellen Bedenken zwar prinzipiell Verständnis, ließen sie jedoch als Begründung für die strikte 1/30-Regel nicht gelten. Nach Ansicht der Richterin und Berichterstatterin Margarita Beladíez gäbe es weitaus mildere und weniger restriktive Mittel, um genau diese verkehrspolitischen Ziele zu erreichen. Statt den Markt pauschal für neue VTCs zu sperren, könnten Behörden beispielsweise Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte überlastete Gebiete erlassen, zeitliche Fahrverbote aussprechen oder sehr strenge Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge einführen. Die schlichte Weigerung, neue Autorisierungen auszustellen, nur weil eine willkürliche 1/30-Quote überschritten sei, sei weder verhältnismäßig noch europarechtlich zu rechtfertigen.
Zahlen, die schockieren: 4.500 VTC-Anträge gegen 2.656 Taxis
Was dieses Urteil in der Praxis bedeutet, zeigen die Zahlen, die bei den ansässigen Taxifahrern derzeit für große Existenzängste sorgen. Aktuell gibt es auf Gran Canaria lediglich 102 zugelassene VTC-Lizenzen, die sich auf acht auf der Insel ansässige Unternehmen verteilen. Diese Zahl ist seit mehreren Jahren absolut unverändert geblieben.
Doch hinter den Kulissen der Ämter stauen sich die Anträge zu einem beispiellosen Berg. Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode hatte das zuständige Verkehrsressort des Cabildos die Anträge von einem Dutzend Unternehmen auf rund 3.400 neue VTC-Fahrzeuge mit Verweis auf eben jene 1/30-Regel rigoros abgelehnt. Seitdem sind unzählige weitere Anfragen eingegangen. Mittlerweile liegt die Zahl der beantragten VTC-Lizenzen bei schwindelerregenden 4.500 Fahrzeugen.
Um diese gewaltige Dimension ins Verhältnis zu setzen: In allen 21 Gemeinden Gran Canarias zusammen gibt es derzeit exakt 2.656 offizielle Taxi-Lizenzen. Würden alle vorliegenden VTC-Anträge tatsächlich genehmigt, gäbe es auf der Insel fast doppelt so viele private Mietwagen mit Fahrer wie klassische Taxis. Die Gesamtanzahl der VTCs würde sich mit einem Schlag um das 44-Fache erhöhen.
Der Kampf vor den Gerichten: Der Weg für Uber und Cabify wird geebnet
Gegen die pauschalen Ablehnungen der Inselregierung zogen mindestens sieben VTC-Unternehmen vor die Verwaltungsgerichte. Die Streitwerte in diesen Verfahren reichten von Paketen mit 10 bis hin zu 200 Lizenzen. Das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs bezieht sich konkret auf einen Fall, in dem ein Unternehmen 200 Lizenzen einklagte. Da die Berufung des Cabildos nun gescheitert ist, tritt das vorherige Urteil des TSJC aus dem Jahr 2024 rechtskräftig in Kraft. Dieses verpflichtet das Cabildo de Gran Canaria unmissverständlich dazu, die Autorisierung dieser 200 VTC-Lizenzen umgehend administrativ zu bearbeiten.
Und das ist erst der Anfang der juristischen Welle: Zwei weitere Berufungsverfahren über 69 und 10 Lizenzen liegen dem Obersten Gericht noch zur finalen Entscheidung vor. Es gilt als äußerst wahrscheinlich, dass auch hier zugunsten der VTC-Betreiber entschieden wird. Internationale Plattformen wie Uber und Cabify, die in vielen anderen spanischen Regionen längst zum Transport-Alltag gehören, könnten nun den lange ersehnten, großen Sprung auf den lukrativen Touristenmarkt von Gran Canaria schaffen.
Kein Freifahrtschein: Strenge Hürden bleiben für Antragsteller bestehen
Trotz des historischen juristischen Triumphs für die VTC-Branche bedeutet das Urteil jedoch nicht, dass ab morgen 4.500 schwarze Limousinen unkontrolliert über die Autobahnen der Insel und zum Flughafen rollen. Das Gericht zwingt das Cabildo zwar zur „Bearbeitung“ der Anträge, eine automatische Genehmigung ist damit jedoch ausdrücklich nicht verbunden.
Die antragstellenden Unternehmen müssen nun im Verwaltungsverfahren lückenlos beweisen, dass sie die strengen gesetzlichen und administrativen Vorgaben vollumfänglich erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Nachweis über die tatsächliche physische Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Diese müssen zwingend über mindestens fünf Sitzplätze verfügen und einen enorm hohen Mindestwert von rund 65.000 Euro aufweisen – eine erhebliche finanzielle Eintrittsbarriere. Zudem müssen ausreichend qualifizierte Fahrer fest angestellt und alle entsprechenden behördlichen Gebühren fristgerecht entrichtet sein.
Hintergrund: Ein Taxigewerbe in Sorge und eine Politik unter Zugzwang
Die Entscheidung des Gerichts schlägt auf den gesamten Kanaren hohe Wellen. Seit Jahren kämpft der Taxiverband Fedetax mit Unterstützung der lokalen und regionalen Politik erbittert gegen die Liberalisierung des Transportmarktes. Für viele der über 2.600 Taxifahrer auf Gran Canaria geht es um die berufliche Existenz. Sie befürchten, dass ein unkontrollierter Zustrom von VTCs nicht nur zu einem ruinösen Preiskampf, sondern auch zu massiven Verkehrsproblemen in den stark frequentierten Touristenzentren im Süden der Insel sowie am Flughafen von Gran Canaria führen wird.
Die rein juristische Schlacht ist für das Taxigewerbe mit diesem Urteil aus Madrid nun weitestgehend verloren. Die Angelegenheit verlagert sich damit zurück in die politische und administrative Arena. Die kanarische Regierung muss nun unter Hochdruck prüfen, ob sie ihr Verkehrsgesetz in Zukunft so anpassen kann, dass unerwünschte Auswüchse reguliert werden können, ohne dabei europäisches Recht zu verletzen. Gleichzeitig steht das Cabildo vor der gewaltigen Aufgabe, tausende jahrelang blockierte Akten nun gesetzeskonform und transparent abzuarbeiten. Eines steht nach diesem Urteil jedoch zweifelsfrei fest: Der Transportmarkt auf Gran Canaria steht vor seiner größten Umwälzung seit Jahrzehnten. – TF
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Gericht muss wohl im Fall von Lizenzen für VTC (Cabify, Uber & Co.) entscheiden, vom 03.12.2023
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