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Gesetz für nachhaltigen Konsum soll Verbraucher weiter schützen

Recht auf Reperatur, Verbote von "Greenwashing" und Verbrennungsenergie in Werbung und Co.!

Lesedauer 3 Minuten

Spanien – Auf einer Pressekonferenz stellte der Minister für soziale Rechte, Konsum und die Agenda 2030, Pablo Bustinduy, das geplante Gesetz für nachhaltigen Konsum vor. Der Entwurf des Ministeriums geht nun in die Anhörungsphase, um anschließend vom Kabinett genehmigt zu werden; danach soll das Gesetz in das spanische Parlament eingebracht werden.

Im Kern geht es bei dem Gesetz um Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz vor diversen Fehlpraktiken der Industrie.

„Umweltschädliche Werbung“ wird verboten
Unternehmen aus dem Kohle- und Ölsektor dürfen keine Werbung mehr schalten, das Verbot für Werbung von fossilen Brennstoffen gilt jedoch nicht für Gas-Produkte. Sprich hier dürfen Stromabnehmer, die überwiegend aus fossilen Brennstoffen den Strom gewinnen oder Tankstellen, keine Werbung mehr schalten.

Ebenso wird die Werbung für Kurzstreckenflüge verboten, sofern es auf den beworbenen Strecken weniger umweltschädliche Alternativen, wie beispielsweise Zugverbindungen, gibt. Dies gilt jedoch nur für Strecken auf dem Festland, sofern diese kürzer als 2,5 Stunden sind.

Werbung für Autos, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist dann, sofern das Gesetz so durchgehen wird, ebenfalls untersagt.

Darüber hinaus müssen Kampagnen, die Angst schüren, um Käufe anzuregen, objektive Statistiken enthalten. Laut dem Ministerium wird diese Art der Werbung in einigen Bereichen der Sicherheits- und Versicherungsbranche eingesetzt.

Recht auf Reparatur durch Gesetz für nachhaltigen Konsum

Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzes ist das sogenannte Recht auf Reparatur, welches der eingeplanten Obsoleszenz (das Kaputtgehen von Produkten) ein Ende setzen soll.

Verbraucher können die gesetzliche Garantiezeit um ein weiteres Jahr verlängern, wenn eine Reparatur durchgeführt wird. Zudem müssen Hersteller bis zu vier Jahre nach dem Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit einen Teil der Reparaturkosten übernehmen, innerhalb der ersten zwei Jahre 20 % und danach 10 % im dritten sowie 5 % im vierten Jahr.

Geplant ist auch die Einrichtung einer kostenlosen Online-Plattform für kompetente Werkstätten, auf der Angebote und Reparaturanfragen eingeholt werden können. Außerdem ist vorgesehen, dass Ersatzteile bis zu zehn Jahre nach der Einstellung der Fahrzeugproduktion verfügbar sein müssen und dass auf den Websites der Hersteller Richtpreise für Reparaturen angegeben werden.

Das Verbergen von Software-Updates, die sich negativ auf die Produktleistung auswirken, wird verboten sein, und Software-Updates, die lediglich die Funktionalität verbessern, dürfen nicht als notwendig vermarktet werden.

„Greenwashing“ wird untersagt
Auch das so oft verwendete „Greenwashing“ wird beendet. Dies soll ganz einfach dadurch möglich werden, dass Unternehmensaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ untersagt werden, da diese Phrasen kaum überprüfbar sind. Marken, die Verbraucher hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit irreführen, können ebenfalls verboten werden.

Weitere Schutzmaßnahmen für Verbraucher im Gesetz für nachhaltigen Konsum

In dem Gesetzestext ist auch vorgesehen, dass der Weiterverkauf von Tickets für Events und Sportveranstaltungen zu einem höheren Preis als dem Ursprungspreis untersagt wird. Damit will das Ministerium verhindern, dass KI-gesteuerte Kaufbots den Ticketbestand nach Freigabe aufkaufen, um diesen dann gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Eigentlich gibt es dafür schon eine Regelung, die aber nicht ausreichend funktioniert. Daher wird hier nachgebessert.

Shrinkflation“ wird ebenfalls stark begrenzt, denn wenn die Reduzierung des Verpackungsinhaltes künftig nicht vorher angekündigt wird, ist dies verboten. Unternehmen müssen angeben, ob sie den Inhalt einer Verpackung reduzieren, ohne den Preis zu senken, und haben ab dem Datum des Erstverkaufs des neuen Produktinhaltes maximal 90 Tage Zeit, um die neuen Inhalte des Produkts deutlich zu kennzeichnen.

Im Großen und Ganzen scheint dieses Gesetz sinnvoll zu sein, da es viele Aspekte beinhaltet, die durch die Bevölkerung und auch Verbraucherschützer immer wieder bemängelt werden. – TF

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