Spanien – Seit dem gestrigen Montag ist ein neues Gesetz in Kraft, das Barzahlungen, die mehr als 2.500 € betragen verbietet, zumindest, wenn es bei einem der beiden „Geschäftspartner“ um einen Gewerbetreibenden geht. Das Finanzamt, welches sich hier an Frankreich und Italien orientiert, möchte so Steuerhinterziehungen unterbinden. Das Finanzamt hat alleine in den letzten 5 Jahren einen Betrag von 1,6 Milliarden Euro aufdecken können, so sagte es zumindest der Direktor der Steuerfahndung, Luis Jones.
Privatgeschäfte, also diese, worin nur zwei private Personen involviert sind, bleiben von dieser Regelung unberührt. Also kann man weiterhin auch ein Auto von einer Privatperson kaufen und dieses Bar zahlen. Sollte man dieses Gesetz brechen, als Gewerbetreibender, dann drohen 25% Strafe für den transferierten Betrag. Die Strafe kann das Finanzamt einmalig kassieren, aber von wem, das ist dabei im Ermessen des Finanzamtes. Also kann auch der Käufer zur Kasse gebeten werden. Ein zusätzlicher Druckfaktor, der solche Geschäfte unterbinden soll.
Ein Beispiel, die kaufen einen gebrauchten Wagen bei einem Autohändler (offensichtlich gewerbetreibend), der Preis liegt bei 8.000 €, sie handeln bei Barzahlung einen Betrag von 6500 € aus. Dies ist nach neustem Gesetz verboten und wird mit einer Strafe von 1.625 € belegt. Dieser Betrag wird dann entweder von Ihnen oder dem Händler zu zahlen sein. – CK