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Weitere Zugeständnisse beim neuen Beitragssystem für Selbstständige in Spanien

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Spanien – Eine Einigung zu dem neuen Beitragsmodell für die Sozialversicherung von Selbstständigen in Spanien sei wohl „sehr nahe“. Dies teilte der Präsident des mächtigsten Verbandes ATA, Lorenzo Amor, heute mit. ATA war bisher mit der Regierung nicht zimperlich, wenn es um das neue Beitragssystem gegangen war. Aber eine „grundsätzliche Einigung“ für das neue System ab 2023 ist wohl greifbar.

Minister Escrivá musste in den Verhandlungen immer wieder Eingeständnisse machen und legte immer wieder neue Vorschläge vor, die allesamt demontiert wurden. Auch der neuste Entwurf wird nun von den Verbänden genau studiert, aber es scheint nun halbwegs zu passen.

Der neuste Vorschlag des Ministers sieht vor, dass nur noch Nettoeinkommen aus der Selbstständigkeit berücksichtigt werden, nicht auch andere Einnahmequellen, so wie es bisher geplant war. Die monatlichen Beiträge sollen jetzt zwischen 230 Euro und maximal 590 Euro liegen. Bisher war der Maximalbeitrag für einen Monat auf 1.225 Euro festgelegt und der Mindestbeitrag lag bei 245 Euro im Monat. Eine günstige Pauschale für neue Selbstständige soll ebenfalls beibehalten werden. Zudem sollen Selbstständige ab dem 47. Lebensjahr von der Höchstbeitragsgrenze befreit werden, ein ganz neuer Vorschlag.

„Im Moment sehen wir eine Einigung sehr nahe, viel näher als letzte Woche, aber noch stecken wir fest“, räumte Amor ein. ATA möchte wohl eine Festschreibung bis 2025. Der Vorschlag sieht jedoch keine solche Festschreibung vor. Das Ministerium für soziale Sicherheit betonte, dass beim letzten Treffen „bedeutende Fortschritte“ erreicht wurden. – TF

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