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74.000 Euro für den Tod eines Kindes

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Las Palmas – Einer Familie von Gran Canaria wurden 74.305,87 Euro Schmerzensgeld7Schadenersatz zugesprochen, weil im Jahr 2010 bei der Geburt eines der Zwillinge verstorben ist. Im Mutter-Kind-Krankenhaus von Las Palmas wurde die Geburt durch einen Kaiserschnitt begleitet und betreut, dabei ist den Ärzten ein Fehler unterlaufen, der zu Tode eines der Zwillinge führte.

Das Gesundheitsministerium kam nun zu dem Entschluss, dass bei der Voruntersuchung ein Fehler gemacht wurde und damit die Schuld des Todes bei den zuständigen Ärzten und Pflegern liegt. Der Familie wurde nun ein Schadenersatz zugesprochen. Offiziell heißt es, wegen „Nichterfüllung des Krankenhaus-Protokolles“ sei der Tod eingetreten.

Die Familie kann mit dem Geld sicherlich gut was anfangen, aber der psychische Schaden, ist damit sicherlich nicht zu heilen. – TF

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