Maspalomas – Eine neue Lärmschutzverordung verschärft die Regeln für nächtliche Partys, Veranstaltungen und Events. So ist zumindest der Plan der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana. Heute wird ein Antrag zur Änderung im Stadtrat diskutiert. Die neue Verordnung soll die seit April 2002 gültige Fassung ablösen und verschärft drastisch die Anforderungen an die Betreiber der Diskotheken und Veranstaltungen.
Da das Nachtleben bzw. der Lärm, der daraus resultiert das Wohnumfeld immer mehr beschädigt sieht, die Politik keine andere Möglichkeit. Sollte die neue Verordnung in Kraft treten, haben bestehende Betriebe eine Übergangszeit, um sich an die neuen Schallschutzmaßnahmen anzupassen. Neue Betriebe müssen gleich zu beginn die neuen Regeln umsetzten, um eine Lizenz zu erhalten. Besonders betroffen sind Lokalitäten im Yumbo und in der Plaza Maspalomas.
In erster Linie geht es bei der neuen Verordnung um Kontrollmöglichkeiten der Betriebe, aber auch private Partys in den eigenen vier Wänden sind hiervon betroffen. Die Stadt möchte sich mit der neuen Regelung eine regelmäßige Kontrolle der Betriebe ermöglichen, zudem sollen Betriebe alle 10 Jahre (oder auch weniger) die neuste Technik anwenden, um den Schallschutz zu gewährleisten. Also eine Art Erneuerungspflicht.
Auch werden die Zeiten, in denen Bau- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden neu festgelegt, diese sollen Montags bis Freitag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr durchgeführt werden dürfen. Zudem ist am Wochenende die Verwendung von Geräten, Maschinen, Abluftventilatoren oder Klimaanlagen in der Zeit von 23 bis 8 Uhr untersagt.
Die Durchführung von festlichen Aktivitäten und Aktionen muss spätestens 15 tage vor der Veranstaltung öffentlich gemacht werden.
Die neue Verordnung unterscheidet nun zwischen leichten, schweren und sehr schweren Verletzungen, die mit einem Bußgeld von 1.500 bis 15.000 Euro belegt werden können.
Die aber wichtigste Veränderung ist, das installieren von sogenannten Limitern, die mit der örtlichen Polizei verbunden sind und den Lärmpegel an die Dienststelle weiterleiten kann. Die Installation ist Pflicht, sofern es angeordnet wird.
Es bleibt abzuwarten, was nun alles umgesetzt wird und wie sich das auf den Lärmpegel tatsächlich auswirken wird. – TF