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Vergewaltiger kommt aus Gefängnis frei und will Schadenersatz

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Las Palmas – Der oberste Gerichtshof von Las Palmas hat bekannt gegeben, dass ein Vergewaltiger, der im Jahr 1994 ins Gefängnis gesteckt wurde auf freien Fuß gesetzt wird. Ursprünglich wurde er wegen Vergewaltigung im Jahr 1994 zu 20 Jahren Haft verurteilt, im darauf folgenden Jahr wurde er wegen einer weiteren Vergewaltigung zu 21 Jahren Haft verurteilt. Nun kommt er, aufgrund neuer Gesetzte in Spanien, frei.

Das sogenannte Parot-Doktrin ist für dieses Vorgehen verantwortlich. Dieses Doktrin dient der spanischen Justiz dazu nachträglich die Haftstrafen eines Gefangenen aneinanderzureihen, ähnlich wie in Deutschland die anschließende Sicherheitsverwahrung. Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass diese Art der Rechtsprechung nicht dem europäischen Recht entspricht und nicht anwendbar ist.

Im besagten Fall geht es darum, dass der Täter zu 2 Haftstrafen verurteilt wurde, die aneinandergereiht 41 Jahre ergeben. In Spanien ist es möglich gewesen durch Arbeitstage die Haftstrafe zu reduzieren und zwar 1 zu 1, also ein Tag Arbeit bedeutet ein Tag weniger Haft. Nach der Berechnung hätte der Mann am 22. November 2009 seine Haftstrafe abgesessen, es wurde jedoch entschieden, dass er die Mindesthaft von 30 Jahren (bis 2023) noch nicht abgesessen habe. Nun kommt er frei, weil die zusätzliche Haftstrafe nicht an die Erste angeheftet werden darf. Des weiteren will der Anwalt des Täters eine Entschädigung für die zu viel im Gefängnis verbrachte Zeit (seit November 2009) vom Staat einfordern.

Ein anderer Fall der einen Mann zu 42.432 Jahren Haft verurteilte scheint hingegen vom Tisch. Hier scheint es so zu sein, dass die Strafe rechtskräftig ist, weil diese in einem Urteil erfolgte und nicht wie bei vorgenanntem Fall in zwei Urteilen. Der Mann wurde wegen 2.496 Vergewaltigungen an seinen Töchtern zu dieser Haftstrafe im Jahr 1997 verurteilt. – TF

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