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Wettbewerbsverzerrung durch Bestpreisgarantie – EU will dies unterbinden

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Europa – Da es unsere Urlaubsinsel Gran Canaria besonders betrifft, greifen wir ein Thema auf, welches derzeit in der europäischen Union diskutiert wird. Es geht dabei um die sogenannte „Bestpreisgarantie“. Die meisten (eigentlich alle) Buchugsportale für Hotels schreiben sich auf die Fahnen, dass diese den besten Preis bieten, dies geht natürlich nur, weil es bisher in den Verträgen der Buchungsportale mit den Hotels klar formuliert war, dass die Preise besser als bei der Konkurrenz sein mussten bzw. mindestens der gleiche Preis hier angegeben werden muss. Dies führte immer wieder zu Reibereien.

Tatsächlich war es auch so formuliert, dass ein Hotel keinem Kunden einen Rabatt geben durfte, wenn dieser direkt beim Hotel anfragte, obwohl das Hotel sich dabei die exorbitant hohen Kommissionszahlung von bis zu 25% sparen konnte und diese Ersparnis auch an den Kunden geben könnte, theoretisch zumindest. Verboten war dieses vorgehen nahezu bei allen Portalen, ob booking.com, Expedia, HRS oder andere.

Es kommt aber immer mehr Bewegung in diese Praxis, denn sowohl in Deutschland als auch in Österreich und in Frankreich gibt es diverse Klagen und teilweise auch Urteile gegen diese Praxis, Hotels können nicht von den Portalen gezwungen werden den besten Preis und das letzte Zimmer dort anzubieten, dies sei ein Eingriff in den Wettbewerb und somit Rechtswidrig ist der allgemeine Turnus. Aufgrund des Hotelverbandes in Österreich beschäftigt sich nun auch die EU-Kommission damit und es sieht so aus, als würde Europaweit diese Bestpreisgarantie kippen, da auch die EU-Kommission hier einen Eingriff in das Wettbewerbsrecht sieht.

Booking.com & Expedia haben schon auf das drohende Verbot reagiert, uns liegt eine Email vor, die besagt, dass Expedia aufgrund der Ereignisse in Europa bei den europäischen Hotels auf die Passagen in den Verträgen verzichtet, die genau diese Bestpreisgarantie fordern, zudem werden auch die Passagen gestrichen, die Exklusivität für das letzte verfügbare Zimmer fordern, dies führte häufiger zu Überbuchungen und damit zu Problemen bei den Hotels, da alle Portale auch diese Passagen für sich beanspruchten. Allerdings gilt der Verzicht nur für andere Portale, nicht jedoch für die Hotelwebseiten. Jedoch sehen die Kartellwächter hier nur eine „Modifizierung“ die weiterhin Einschränkungen für das Hotel und somit für den Wettbewerb bedeuten.

Was bedeutet dies letztendlich für den Urlauber auf Gran Canaria? Jeder der individuell nach seiner Unterkunft suchte, konnte bisher fast sicher sein, dass er den besten Preis bekommt wenn er bei booking.com, Expedia oder sonstigen Portalen gebucht hat. Dem wird künftig wohl nicht mehr so sein. Man sollte am besten das Hotel anfragen oder einen Hotel Preisvergleich starten. Wie die großen Portale dies kompensieren wollen ist noch unklar, für Hotels und Urlauber auf Gran Canaria wird es nun jedoch wesentlich einfacher.

In anderen Branchen wurden solche Klausen schon vor einiger Zeit gestrichen, so hatte Amazon dies im Jahr 2013 bereits abgeschafft, da es auch hier „Probleme“ mit der Rechtmäßigkeit gab. Die „Globalplayer“ müssen sich auf andere Strategien einspielen, wenn Sie künftig nicht an kleinere Anbieter etwas vom Kuchen abgeben wollen…

Wir von Infos-GranCanaria.com begrüßen diese Aktivitäten in der EU-Kommission und bei den Kartellwächtern in diversen europäischen Ländern, denn es kann nicht sein, dass ein großer Konzern allen kleinen Vorschreibt wie das Geschäft zu laufen hat. Als Kunde kann man sich dem nur entgegenstellen indem man diese Portale meidet. Denn Zwänge bei Hotels bedeuten letztendlich auch zwänge bei den Kunden, die Hotels können nicht so flexibel sein, wie ein Kunde dies ggf. erwarten würde, weil einfach die Verträge mit den Portalen dies nicht zulassen. – TF

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