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15 Jahre Haft für Eltern die ihr Neugeborenes haben sterben lassen

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Las Palmas – Ein Gericht in Las Palmas verurteilte zwei Elternteile zu jeweils 15 Jahren Haft, weil diese ihr Neugeborenes Kind in Vecindario nach einer Hausgeburt haben sterben lassen. Es ist bewiesen, dass die Eltern das Kind trotzt des Wissens von möglichen Komplikationen bei einer Hausgeburt auf die Welt brachten ohne Anwesenheit einer Hebamme. Nur 24 Stunden nach der Geburt verstarb das kleine Mädchen, da sich nicht um das Kind gekümmert wurde. Es gab wohl keine Nahrung und auch kein Bett. Selbst die Nabelschnur wurde nicht getrennt.

Das Gericht entschied, obwohl die Angeklagten keinen unmittelbaren Willen hatten das Neugeborene zu töten, das in diesem Fall trotzdem das Urteil auf Mord zu stellen ist und nicht auf Totschlag. Allein das Verhalten der Eltern zeigte deutlich, das man wissentlich den Tod des Kindes in Kauf nahm, ein Anruf bei entsprechender Stelle hätte dafür sorge getragen, dass das Kind abgeholt wird und somit überlebt hätte.

Die Staatsanwaltschaft forderte sogar eine Haftstrafe von 18 Jahren für beide Elternteile, dem wollte das Gericht nicht vollständig folgen das es wohl den erschwerenden Umstand der Beziehung der Eltern zueinander gab/gibt. – TF

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