Infos Gran Canaria | Das Inselportal
NewsKultur, Events & Aktionen

Fall Drag Sethlas erneut abgelehnt – Christliche Anwälte müssen alle Gerichtskosten tragen

Lesedauer 2 Minuten

Las Palmas – Das Landgericht in Las Palmas hat die Berufung des Vereins christlicher Anwälte gegen das erste Urteil zum Fall Drag Sethlas abgewiesen. Das Gericht stellte erneut fest, dass es „keine beleidigende Handlung gegenüber religiösen Gefühlen gab“. Eine ähnliche Entscheidung wurde am 8. Dezember 2017 bereits gefällt, nachdem der Verein eine Klage wegen eben genau dieses Sachverhaltes eingereicht hatte und den Auftritt der Drag Queen beim Karneval in Las Palmas 2017 als Straftat klassifizieren lassen wollte.

Das Gericht ging nun einen Schritt weiter uns verurteilte hingegen den Verein der christlichen Anwälte dazu alle Kosten des Berufungsverfahrens sowie der ersten Instanz zu tragen.

Um das Urteil zu untermauern hat sich das Gericht auf die Aussagen der Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz berufen, die da lautete: „Man sollte die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass während des Karnevals, welches ein heidnisches Fest ist und sich in katholisch geprägten Ländern entwickelt hat, verschiedene und charakteristische Zutaten wie Kostüme, Tänze, Wahlen von Königinnen und Drag Queens vorkommen“. Der vorsitzende Richter wies zudem darauf hin, dass der Karneval eine große mediale Wirkung erreicht habe, sowohl national als auch international.

„Eine solche Gala entwickelt sich, sie findet ja nicht zu einer anderen Zeit statt, sondern zum Karneval, eine festliche Zeit, in der die Freizügigkeit und die Fröhlichkeit vorherrschen. Gewohnte Schemata und Verhaltensregeln, die unsere täglichen Aktivitäten bestimmen, werden für kurze Zeit außer Acht gelassen, dies inkludiert auch eine solche Show mit ihrer transgressiven Natur“, führte der Richter weiter aus. Das Publikum liegt es!

„In diesem Zusammenhang ist es nicht möglich, nach Straftaten oder beleidigendem Verhalten zu suchen, sondern nach riskanten und gewagten Verhaltensweisen und in gewisser Weise auch nach Agitatoren, das ist es was der Angeklagte in seiner Rolle als Drag Sethlas inszenierte, der seine Interpretation der Symbolik der katholischen Gebete nutze in einer markanten und eigenartigen Verkleidung“.

Abschließend sagte der Richter noch, „Es kann keinesfalls angenommen werden, dass der Darsteller die Dogmen und Riten dieses konkreten Bekenntnisses infrage gestellt hat oder dass er religiöse Gefühle verletzt hat“.

Ob die christlichen Anwälte sich nun endgültig damit zufriedengeben ist noch nicht bekannt, eine Stellungnahme steht aus. Immerhin wurden die Kosten nun an diesen Verein abgewälzt, manch andere Vereine könnten einen solchen „Schuss vor den Bug“ auch mal gebrauchen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Erneute Blasphemie beim Karneval in Las Palmas? Drag Sethlas überrascht mit letztem Abendmahl inkl. Video, vom 14.02.2018
Spanair-Hinterbliebenen empört über Blasphemie vergleich des Bischofs mit der Drag Queen Show, vom 02.03.2017
Keine ausreichende Relevanz – Verfahren gegen Drag Sethlas wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. vom 14.03.2017
Klage gegen Borja Casillas (Drag Sethlas beim Karneval in Las Palmas) abgewiesen, vom 19.12.2017
Keine ausreichende Relevanz – Verfahren gegen Drag Sethlas wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, vom 14.03.2017
Blasphemie? – Sieg von Drag Sethlas ruft erzkonservative Katholiken auf den Plan, vom 01.03.2017

Um diesen Auftritt ging es:

Ähnliche Beiträge

Tropensturm Hermine – Nun Wetterwarnung der Stufe ROT wegen Regen mit bis zu 180 Liter!

Thomas F. InfosGC

Wieder hohe Waldbrandgefahr und Hitzewarnung für die Kanaren

Thomas F. InfosGC

Warnung: FedEx-Express als Zusteller für die Kanaren absolut mangelhaft

Thomas F. InfosGC