Spanien/Kanaren – Die Regierung um Ministerpräsident Pedro Sanchez hat an den Gesetzen für Mietwohnungen etwas verändert und die Rechte der Mieter damit gestärkt. So wurde die Garantiemietzeit von drei auf fünf Jahre angehoben, dies hatte die Regierung unter Mariano Rajoy erst geändert und wurde dafür stark kritisiert. Die sogenannte „stillschweigende Verlängerung“ wird ebenfalls angehoben, der Mietvertrag verlängert sich demnach automatisch um drei Jahre anstelle eines. Bedeutet, wenn Mieter oder Vermieter nicht zum Ende der fünf Jahre kündigen, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um die drei Jahre. Sollte der Vermieter eine Firma sein (SL oder SA etc.) dann gilt sogar eine Mindestmietzeit von sieben Jahren mit den drei Jahren Verlängerung.
Auch bei Geldfragen gibt es neue Regeln, so darf die Kaution für eine Mietwohnung niemals mehr als zwei Monatsmieten betragen, diese kann auch als Bankgarantie oder Bar hinterlegt werden. Vertragserstellung und Verwaltungskosten der Wohnung dürfen nicht mehr an den Mieter abgewälzt werden, sofern der Vermieter eine Firma (SL, SA oder ähnliches) ist. Kosten für Grundsteuer (IBE, Impuestos de bienes Inmuebles) dürfen im Fall von Sozialwohnungen ebenfalls nicht mehr an den Mieter abgewälzt werden.
Eine Deckelung oder Kontrolle der allgemeinen Mietpreise ist bisher nicht eingeplant, steht aber noch als Option offen. Die Regierung will eigentlich nicht vollständig in den Mietmarkt eingreifen, würde es ggf. aber machen. Man möchte nun jedoch abwarten wie die beschlossenen Maßnahmen helfen. In jedem Fall sind besonders Vermietergesellschaften in die Enge getrieben, denn für diese ändert sich einiges zum Nachteil. Die Rechte der Mieter wurden gestärkt und so sind langfristige Planungen wieder möglich. – TF