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Staatsanwaltschaft ändert Forderung nach höchstmöglicher Haft aus Angst diese könnte gekippt werden

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Las Palmas – Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess, bei dem zunächst die höchstmögliche Haftstrafe ins Spiel gebracht wurde, im Schlussplädoyer eine feste Haftstrafe von 27 Jahren gefordert und verwarf damit die ursprüngliche Forderung. Letztendlich sollen 25 Jahre Haft für den Mord und 2 Jahre Haft für den gewohnheitsmäßigen Missbrauch des Stiefsohns verhängt werden, so hätte es die Staatsanwaltschaft gerne. Der Grund warum dieses Strafmaß geändert werden soll ist einfach erklärt: Der oberste Gerichtshof wird in einem Monat etwa entscheiden, ob die Haft mit Permanenz überhaupt rechtmäßig ist. Man möchte wohl dem Risiko entgehen, dass eine mögliche Haftstrafe dieser Art durch ein Kippen des Gesetzes aufgehoben wird.

Zudem gibt es einen Präzedenzfall von der Nachbarinsel Teneriffa, im März 2018 wurde ein junger Mann eben zu einer solchen Haftstrafe verurteilt, dieses Urteil wurde vom obersten Gericht wieder aufgehoben, dem will man einfach vorbeugen.

Die Verteidigung plädierte auf mildernde Umstände und eine maximale Haftstrafe von 15 Jahren. – TF

Weitere Artiekel zum Thema:
Erstmals auf den Kanaren: Höchstmögliche Haftstrafe (permanente Prüfung) von der Staatsanwaltschaft Las Palmas gefordert, vom 07.03.2019

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