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Streik des Abfertigungspersonals an Flughäfen: Garantien für 65 bzw. 61% der internationalen Flüge festgelegt

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Spanien – Das Ministerium für Entwicklung hat für die geplanten Streiktage des Abfertigungspersonals an Flughäfen in Spanien, am 21. & 24. April 2019, Mindestleistungen festgelegt. Für internationale Flüge, deren Flugzeit 5 Stunden überschreitet, gilt für den 21. April eine Garantie von 65% und für den 24. April eine Garantie von 61%, die bedeutet, dass wohl 35% aller internationalen Flüge am 21. April 2019 ausfallen werden, am 24. April werden es dann 39% sein.

Für Inlandsflüge gibt es sogar Mindestgarantien von bis zu 100%, dies hängt ebenfalls von der Entfernung und der Art der Beförderung ab. Paketdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr sind ebenfalls geschützt und dürfen nicht unterbrochen werden.

Die Gewerkschaft USO bezeichnet diese Vorgaben des Ministeriums als „missbräuchlich“, denn diese erlauben es den Arbeitnehmer nicht „ihr Streikrecht auszuüben oder gar ihre Rechte in einer Situation geltend zu machen, die ihre eigenen Arbeitsgarantien einem ernsthaften Risiko aussetzen“. Recht hat die Gewerkschaft damit.

Letztendlich bedeutet dies, man hat ggf. relativ viel Glück, dass man nicht von den Streiks betroffen sein wird. Wir raten jedoch dazu an diesen Tagen genau auf die Informationen der Flüge zu schauen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Streik beim Abfertigungspersonal an spanischen Flughäfen für 21. & 24 April 2019 angekündigt, vom 10.04.2019

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