Spanien – Der oberste spanische Gerichtshof hat am gestrigen Mittwoch ein Urteil gegen eine gängige Praxis von Banken gefällt, Zwangsräumungen von Immobilien, die durch Hypotheken finanziert werden dürfen nicht durchgeführt werden so lange die Säumigkeit des Kreditnehmers 12 Monatsraten oder 3% des Hypothekenwertes nicht überschreitet. Damit wurde auch die Nichtigkeit der Klausen festgelegt die dies beinhalten und zur vorzeitigen Fälligkeit der gesamten Hypothek führten.
Das neue Hypothekengesetz von Spanien, welches erst in diesem Juni in Kraft getreten ist, sieht genau dies vor und der oberste Gerichtshof bestätige nun diese Vorgabe auch für bereits bestehende Verträge. Nach neuem Gesetz können Banken nur ein Räumungsverfahren einleiten, wenn die Menge an unbezahlten Raten 12 übersteigt oder die rückständige Summe 3% der gesamten Hypothek ausmacht, also bei 100.000 Euro mehr als 3.000 Euro Rückstand vorliegt. Allerdings gilt dies nur für die erste Hälfte der Laufzeit, bei der zweiten Hälfte der Laufzeit erhöhen sich diese Barrieren auf 15 Monate oder 7%. Bedeutet also bei einer Summe von 100.000 Euro und einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren, dass man ab dem 13. Jahr einen Rückstand von entweder 15 Monatsraten oder 7.000 Euro aufweisen muss bevor die Banken die Räumung einleiten können.
Bereits im März urteilte der EuGH, dass ungültige Klauseln für vorzeitige Fälligkeit in Verträgen gestrichen werden müssen, er überließ es jedoch den spanischen Gerichten, wie genau dies umgesetzt werden soll. Genau das legte nun das oberste Gericht einstimmig fest, das aktuelle Gesetzt, welches vorteilhafter für den Verbraucher ist, muss angewendet werden, um diese Klauseln zu ersetzten. Allerdings gilt dies nur Rückwirkend für alle Hypothekenverträge bis zum Jahr 2013. Verträge, die noch älter sind, sind von dieser Regelung derzeit nicht betroffen. Ein weiterer Schlag gegen die Banken in Spanien. – TF
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