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Urteil: Nicht erteilte Baugenehmigung des Siam Park Gran Canaria ist vollkommen rechtmäßig

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San Bartolomé de Tirajana – Laut einem Bericht von MaspalomasAhora hat das Verwaltungsgericht Nummer 4 von Las Palmas unter dem Vorsitz der Richterin María del Carmen Monte Blanco eine Klage der Loro Parque SA abgewiesen, in der die Familie Kiessling versucht die Hinhaltetaktik der damaligen Gemeindeverwaltung unter Vorsitz von Marco Aurelio Perez verurteilen zu lassen. Man hat gegen die Verzögerungen bei der Baugenehmigung geklagt, jedoch ohne Erfolg.

Die Richterin kommt zu dem Entschluss, dass alle vorgenommenen Schritte der Gemeindeverwaltung rechtmäßig waren und das auch klar ersichtlich sei, dass die damalige Verwaltung alles notwendige getan habe, um die Baugenehmigung zu erteilen. Jedoch hatte die Firma Loro Parque SA versucht eine Genehmigung „außerhalb der Vorschriften“ zu erlangen.

Die Richterin führte weiter aus, dass die notwendigen Anforderungen für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht erfüllt wurden, obwohl diese aktenkundig immer wieder von der Gemeinde angefordert wurden. Demnach hat es „keine ungerechtfertigte Verzögerung bei der Erteilung der Siam Park-Lizenz gegeben“.

Das Urteil wurde am 31. Oktober 2019 gefällt, auch der Versuch der Loro Parque SA das PMM (Plan zur Modernisierung, Verbesserung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit) der Gemeinde als Argument anzubringen wurde abgelehnt. Nur weil El Veril als bebaubare Fläche im PMM einkategorisiert ist „bedeute dies nicht automatisch, dass alle Projekte ohne Genehmigung durchgeführt werden können, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, so ist die Nichterteilung einer Baugenehmigung vollkommen gerechtfertigt“. Im vorliegenden Fall „seien Städteverwaltungsgesetze nicht eingehalten worden und daher gab es bis dato auch keine Genehmigung“.

Der Vorwurf, dass die Gemeindeverwaltung, insbesondere Marco Aurelio Perez, das Projekt blockiere lehnte die Richterin ebenfalls ab. Man kann an die Lizenzierung vom 7. Juli 2017 für die Kanalisation deutlich sehen, dass die Gemeinde ein hohes Interesse an dem Projekt hatte, zudem gab es am 5. Oktober 2018 einen Ratsbeschluss in dem klargestellt wurde, dass die Gemeindeverwaltung die Errichtung des Wasserparks mit allen Mitteln unterstütze.

Letztendlich „ignorierte die Loro Parque SA jedoch die Aufforderungen der Gemeindeverwaltung die Akten dem Gesetz nach anzupassen“, so die Richterin. Auch das Argument, dass es bei dem Projekt um eines ginge, welches ein „allgemeines und strategisches Interesse besitze“, sei kein „Argument für die automatische Erteilung einer Baugenehmigung“.

Daher liegt die Verantwortung der Verzögerung wohl bei der Loro Parque SA, die Gerichtskosten in Höhe von 1.500 € muss die Firma tragen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
San Bartolomé de Tirajana stellt sich hinter die Loro Parque SA – Forderungen vom Finanzamt sind nicht anwendbar, vom 29.10.2019
Siam Park Gran Canaria: Millioneforderung von Finanzamt – Rechtmäßig?, vom 26.10.2019
Im verlinkten Artikle finden Sie eine weiter zurück reichende Historie!

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