Spanien – Gestern stellte Pablo Iglesias (PODEMOS) das neue spanische lebensnotwendige Mindesteinkommen (IMV) vor. Es ähnelt ein wenig dem deutschen Hartz 4 und soll den Sozialstaat Spanien weiter nach vorne bringen. Das absolute Minimum beträgt für einen 1-Personenhaushalt 461,50 Euro im Monat. Zudem werden für jeden weiteren Erwachsenen oder Kind ein Beitrag in Höhe von 139 Euro gezahlt, die maximale Summe ist auf 1.015,30 Euro im Monat gedeckelt. Alleinerziehende bekommen einen Bonus von 100 Euro monatlich, dies bedeutet das eine Mutter mit 2 Kindern einen Betrag in Höhe von 839,50 € erhalten würde.
Bei dem IMV handelt es sich um eine Sozialversicherungsleistung mit jährlichen Kosten von rund 3 Milliarden Euro für den Staat, etwa 850.000 Haushalten werden von diesem IMV profitieren, so Iglesias. Insgesamt seien dies etwa 2,3 Millionen Menschen, von denen sind etwa 30 % minderjährige. 16 % der potenziell begünstigten Haushalte sind Alleinerziehende, von denen sind 90 % von einer Frau geführt. Es ist eine dauerhafte Leistung des Staates.
Ab dem 15. Juni 2020 kann das IMV beantragt werden, alle Anträge, die bis zum 15. September 2020 gestellt werden, werden rückwirkend zum 1. Juni 2020 betrachtet. Beantragen kann dieses IMV jede Person im Alter zwischen 23 und 65 Jahren oder ab dem 18. Lebensjahr so fern man unterhaltsberechtigte Kinder vorweisen kann. Es muss mindestens 1 Jahr einen legalen Aufenthalt in Spanien gegeben haben.
Der IMV kann auch als Aufstockung beantragt werden, dabei wird die Differenz zwischen dem in jedem Haushalt vorhandenen Einkommen (einschließlich Löhne etc.) und dem für diesen Haushalt festgelegten Schwellenwert ausgezahlt. Wenn man also einen Minijob hat (mit z.B. 400 € im Monat) und einen 1-Personenhaushalt, kann man die Differenz in Höhe von 61,50 Euro bekommen.
Mit der Berücksichtigung des Einkommens werde „die Armutsfalle vermieden“, so Iglesias. So muss man sich nicht entscheiden, ob man auch einen Minijob annehmen kann, oder eben nicht. Allerdings wird auch das Privatvermögen durchleuchtet, sollte dort etwas zu finden sein, wird der Antrag abgelehnt, sofern das Vermögen einen Schwellenwert überschreitet, wie genau dieser liegt von den Haushalten ab. Für eine Einzelperson liegt dieser Wert bei 16.614 Euro, das Limit liegt bei 43.396 Euro.
Man wird zudem in entsprechende Inklusions-Programme involviert, damit man leichter Zugang zur Arbeit bekommt, zudem soll es Beschäftigungsanreize geben. Wenn man an den Maßnahmen teilnimmt, werden teile des Einkommens, welches man erwirtschaftet nicht in den Berechnungen inkludiert, sodass man diese als Bonus hinzuverdient. Dafür gibt es wohl auch unterschiedliche Stufen, Iglesias erklärte, dass ein Zuverdienst von 100 € im Monat dann nicht unbedingt zu einem Abzug von 100 € führt, sondern es würde weniger abgezogen werden.
Man soll vorzugsweise einen elektronischen Antrag stellen. Damit dies möglich ist, braucht man entweder eine Clave oder die von uns bereits vorgestellt Lösung mit Onlinezertifikaten, die Informationen dazu finden Sie hier.
Derzeit werden noch Lösungen erarbeitet, damit man auch über soziale Dienste der Kommunen dieses IMV beantragen kann, allerdings ist die noch nicht möglich. – TF
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