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Änderungen für Mietwohnungen beschlossen – Inkl. Vorauszahlungen für Miethilfen bezüglich COVID-19

Kanarische Inseln – Die Regierung der Kanarischen Inseln hat ein neues Dekret bezüglich außerordentlichen Maßnahmen zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Kluft im Wohnungsmarkt verabschiedet. In einer Erklärung heißt es, dass „mehrere Maßnahmen, die im Bereich des Wohnungswesens darauf abzielen, eine agile Reaktion auf den Wohnungsnotstand zu geben, der die Gesellschaft der Kanaren seit Jahren in Mitleidenschaft zieht und der durch die Coronapandemie verstärkt wurde“.

Zunächst ist nun der Wohnungsbauplan für die Jahre 2020 bis 2025 gesichert. Es können diverse Programme durchgeführt werden, die mit 664 Millionen Euro an Finanzmitteln ausgestattet sind. Darunter auch der Bau und Erwerb von neuen Sozialwohnungen sowie die Erneuerung von Hilfsmitteln für Familien, die am stärksten gefährdet sind, um die Mieten ihrer Wohnungen zu decken. Dieser Wohnungsbauplan wird als strategischer Subventionsplan der Kanarischen Inseln betrachtet. Damit will man die Subventionsgesetze von Spanien leichter umgehen können.

In den Behörden wird die Belegschaft verstärkt, damit auch alle Vorgänge schneller und effizienter überwacht und bearbeitet werden können.

Miethilfen bezüglich Corona

Auch die Miethilfen bezüglich COVID-19 sind in dem Dekret enthalten. Es sollen Vorauszahlungen erfolgen. Diese Vorauszahlungen sollen 50 % der beantragten Summe betragen und an Menschen ausgezahlt werden, die am stärksten betroffen sind (ERTE oder ERE). Der Restbetrag soll dann ausgezahlt werden, sobald die wirtschaftliche Situation des Antragsstellers vollständig geklärt ist.

So ist es möglich das Verfahren zu beschleunigen und die Antragsteller müssen nicht warten, bis wirklich alle Unterlagen genausten geprüft sind. So ist es aktuell der Fall und dadurch verzögert sich alles schon so lange.

Neubau soll gefördert werden

Auch der Neubau von Mietwohnungen soll auf den Kanarischen Inseln gefördert werden. Insbesondere die vier größten Inseln sollen davon profitieren. Hier dann wiederum die Hauptstädte und touristisch geprägten Gebiete. Da hier die Nachfrage nach Mietwohnungen überproportional gestiegen ist.

Auch Leerstand ist in dem Dekret enthalten, so will die Regierung dafür sorgen, dass Wohnungen, die lange leer stehen, mit gesonderten Verträgen von der Regierung angemietet werden können, um dort dann Menschen unterzubringen, die aufgrund der finanziellen Schieflage ihre eigene Wohnung verlieren könnten. Somit wären die Mieter geschützt und die Vermieter ebenfalls, wenn diese keine Miete mehr bekommen. Da die säumigen Mieter dann in eine der von der Regierung angemieteten Wohnung einziehen würden und der alte Vermieter seine Wohnung wieder neu vermieten kann. Bis zum 9. Mai, darf niemand aus seiner Wohnung geschmissen werden, bis ein adäquater Ersatz gefunden ist. Dies hat die Regierung von Spanien gestern festgelegt. – TF

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