Spanien – Aufgrund der Anpassung im Gesetz zur „neuen Normalität“ auf den Kanaren gab es gestern Abend einen Schock in Playa del Inglés. Die nationale Polizei räumte nahezu alle Gastronomiebetriebe in den beliebten Zentren wie dem Yumbo oder der Cita. Begründet wurde dies mit dem Gesetz zum Schutz vor dem Coronavirus. Lediglich Gastronomiebetriebe für Speisenangebot dürften geöffnet bleiben, bis 1 Uhr.
Wieso nun auch kleine Bars mit Tageslizenz schließen müssen ist durchaus fraglich. Hieß es doch, dass dies das Nachtleben betrifft. Da im Gesetz aber auch der Begriff Cocktailbar steht, wurde dies von der Polizei wohl auch auf diese Bars angewendet.
Unterdessen schlug der spanische Verband für den Subsektor des Nachtlebens, Spain Nightlife, erneut Alarm. Man bittet um ein Treffen mit Regierungschef Pedro Sanchez, um die „rechtliche Unsicherheit“ zu besprechen. Der Grund dafür ist, dass in einigen Regionen Gerichte diese Anordnung gekippt haben, darunter auch wieder Madrid. Zudem kritisiert der Verband die Ungleichheit bei der Auslegung des Gesetzes und fordert daher „Klarheit und Dialog“. Man will zudem an den Entscheidungen beteiligt werden. Immerhin hängen etwa 300.000 Haushalte in Spanien direkt oder indirekt an diesem Sektor.
Zudem sei das Nachtleben ein wichtiger Faktor auch für den Tourismus, der derzeit ja fast nur noch auf den Kanaren stattfindet. Der Sektor steuert rund 1,8 % zum spanischen BIP bei und ist damit auch von „strategischer Bedeutung“ für den Tourismus.
Eine weitere Forderung sind entsprechende Hilfsmaßnahmen, wie dies in anderen Ländern in Europa passiert. Direktere Maßnahmen wie beispielsweise monatliche Gelder zur Deckelung der Fixkosten wie Miete, Strom und Wasser. Letztendlich „fühlen wir uns kriminalisiert“, dies „obwohl wir die Lokale den Gesundheitsvorschriften angepasst haben“. Wenn der Sektor geschlossen ist, „werden die illegalen Partys stark zunehmen“. Etwas, das die Regierung auch dringlichst vermeiden will.
Auch der Gaststättenverband kritisiert diese Entwicklung. Man bezeichnet die Maßnahmen als „blind und nicht gerechtfertigt, weder rechtlich noch wirtschaftlich“. – TF
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