Kanarische Inseln – In der gestrigen Nacht ordnete das spanische Gesundheitsministerium final die Schließung aller touristischen Unterkünfte wie Hotels, Apartments, Campingplätze etc. an. Alle Unterkünfte müssen bis spätestens zum 26. März geschlossen sein, sollten früher keine Gäste mehr in den Unterkünften eingebucht sein, ist die Schließung zu diesem Tag zu erfolgen. Neue Gäste dürfen erst aufgenommen werden, wenn Spanien diesen Zustand aufhebt. Mit dieser Anordnung wurde das Dekret im Artikel 10.6 vom 14. März 2020 erweitert.
Zum Jahresende 2019 gab es in Spanien insgesamt 12.559 Hotels und Unterkünfte, insgesamt standen 550.476 Zimmer bereit mit 1,137 Millionen Betten. 162.420 Mitarbeiter waren in diesen Betrieben beschäftigt. Den größten Anteil machen Herbergen aus, die nicht in die Kategorie Hotels fallen, insgesamt 6.000 mit ca. 80.000 Betten und fast 11.000 Mitarbeitern sind alleine in dieser Sparte angesiedelt.
Auf den Kanarischen Inseln betrifft dies insgesamt 1.807 Unterkünfte mit 423.125 registrierten Betten, laut Daten das kanarischen Statistikinstituts. Mitarbeiter gibt es in dem Sektor nach aktuellem Stand rund 68.000. Die Kurzzeitentlassungen sind nun rechtlich möglich. Davon betroffen sind etwa 41.000 Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen. Mitarbeiter deren Verträge auslaufen können nicht über das ERTE-System abgewickelt werden.
Die einzigen Arbeiten die ab dem 26. März noch in den Unterkünften erlaubt sind, sind Arbeiten zur Überwachung und Instandhaltung der Unterkünfte.
Eine einzige Ausnahme gibt es jedoch noch, Langzeitaufenthalte in Apartmenthäusern, in denen sich keine Kurzzeiturlauber befinden, dürfen operieren, solange die Urlauber eine eigene Versorgung sicherstellen können. Sprich, wenn die Apartments wie Wohnungen sind, können die Urlauber theoretisch dort bleiben und das Ganze, wie ein Resident aussitzen, natürlich mit entsprechenden Regeleinhaltungen. Diese Entscheidung kann der Betrieb aber auch selbst treffen, es wird ausdrücklich gesagt, dass diese Betriebe offen bleiben „können“, nicht „müssen“. – TF
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