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Einigung: Touristen ohne negativen Coronatest dürfen nicht untergebracht werden (Beherbergungsverbot)

Lesedauer 3 Minuten

Kanarische Inseln – Auf einer Dringlichkeitskonferenz zwischen der Kanarischen Regierung und Verbänden des Tourismussektors sowie Gewerkschaften (CEOE, Canary Islands Business Confederation, UGT und CCOO) wurde gestern am späten Abend eine Entscheidung zu verpflichtenden Coronatests für Touristen auf den Kanarischen Inseln gefällt. Es wurde beschlossen, dass keine Touristen auf den Kanarischen Inseln aufgenommen werden dürfen, die keinen negativen Coronatest vorlegen. Dieser Test darf maximal 72 Stunden alt sein.

Allerdings ist dies noch KEIN Gesetz auf den Kanarischen Inseln, wird es jedoch, denn eine Dringlichkeitssitzung des Parlamentes und des Ministerrates soll eine Änderung des Tourismusgesetzes dahingehend beschließen. Diese Änderung soll im Dringlichkeitsverfahren binnen weniger Tage erfolgen. Dieser Vorgang bis Inkrafttreten des Gesetzes soll nicht länger als 15 Tage dauern, inklusive Übergangsfrist damit alle Gäste informiert werden können, die bereist kurzfristig anreisen.

Die Lücke ist das lokale Gesetz

Da es immer wieder Probleme gab, sowohl auf nationaler Ebene als auch internationaler Ebene, Coronatests von Touristen zu fordern entschied die Regierung nun eine lokale Anpassung der lokalen Gesetze, um diesen ganzen ablehnenden Haltungen zu entgehen. Da die Kanarischen Inseln aufgrund der Autonomie das Recht haben, die touristischen Gesetze selbst auszugestalten, wurde der Hebel nun an dieser Stelle angesetzt. Die Kanarischen Inseln sind damit die erste Region in Spanien, die solche Maßnahmen zu Eindämmung der Coronapandemie einführt.

Aufgrund internationaler und nationaler Gesetze können die Kanarischen Inseln keine Coronatests für die Einreise verlangen. Aber man kann die Unterbringung der Touristen in Hotels und Ferienanlagen untersagen, wenn diese keinen negativen Coronatest vorlegen. Gäste sollen demnach bei der Anreise einen solchen negativen Test vorlegen, der darf halt nicht älter als 72 Stunden sein und kann im Heimatland gemacht werden. Es darf ein PCR-Test oder ein Antigentest sein. Diese Regelung soll Hotels, Ferienanlagen, Ferienwohnungen und alle anderen touristischen Unterkünfte betreffen.

Dies gilt dann für alle Touristen, egal ob aus Spanien oder anderen Ländern. So wurde es kommuniziert. Man ist sich noch unschlüssig darüber wie man die Touristen „abfangen“ will, die keine Unterkunft auf den Kanaren gebucht haben, man ist sich aber sicher, dass auch dafür eine Lösung gefunden wird. Bei Gästen, die in den Unterkünften ohne negativen Coronatest ankommen, soll es vorgeschrieben werden, dass diese auf eigene Kosten vor Ort einen Test machen müssen. Bedeutet der Urlaub würde mit einer weiterreise in ein Gesundheitszentrum, in eine Klinik oder in ein Labor beginnen. Daher raten wir schon jetzt, diese Tests zu Hause zu machen. Da noch unklar ist, ob man in „Mini-Quarantäne“ bleiben muss, bis der Test vorliegt.

Es war anderes geplant

Bis zuletzt hatte die Regierung gehofft, dass man sich mit Madrid und der EU auf einen gemeinschaftlichen Rahmen einigen könne, damit solche Tests an den Flughäfen gemacht werden können. Aber da die Zeit davonläuft, musste man nach anderen Wegen suchen. Eine Einigung mit Madrid oder gar der EU kam bis heute nicht zustande. Torres sagte: „Es darf keine Zeit mehr verloren werden“. Laut weiteren Angaben soll wohl auch die spanische COVID-19-APP eine Rolle spielen, ob diese verpflichtend installiert werden muss ist noch unklar.

Es wird sich wohl nur noch um wenige Tage oder gar Stunden handeln bis das finale Gesetz bekannt ist, dann werden wir genau wissen ab wann und zu welchem Umfang die Coronatests für jeden Touristen auf den Kanarischen Inseln zur Pflicht werden. – TF

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