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ICO-Kredite dürfen nicht mit anderen Finanzprodukten oder Versicherungen verknüpft werden!

Spanien – Die Kreditlinie ICO, die insbesondere Selbstständigen und kleinen Unternehmen dabei helfen soll über die Coronakrise zu kommen sorgt wieder für Wirbel. In den letzten Tagen wird in den sozialen Medien ein Video massenhaft geteilt. Darin empört sich eine junge Frau darüber, dass die Caixa-Bank eine Lebensversicherung als Absicherung für den Kredit einfordert. Sollte die Frau diese Versicherung bei der Bank nicht abschließen würde der Kredit abgelehnt werden. Die Versicherung hat zudem einen deutlichen Preisaufschlag.Wweit über dem marktüblichen Preis, so die Frau in dem Video weiter.

Der Branchenverband der Versicherungsvermittler hat ebenfalls diese Praxis kritisiert und diese als „offensichtlich illegal“ eingestuft. Banken nutzen die günstigen Bedingungen der ICO-Kredite, um diese mit anderen Finanzprodukten zu koppeln. Die ICO-Kredite haben jedoch eine Garantie vom Staat gegen Zahlungsausfälle zwischen 60 und 80 %. Dadurch haben „Banken durch das Eingehen ein sehr geringes Risiko für diese Geldmittel. Ohne befürchten zu müssen, hier große Verluste einzufahren“, so der Verband weiter. Zudem „gehen zahlreiche Anfragen ein, die diese Praxis bestätigen“.

Die Caixa-Bank hingegen bestreitet kategorisch, dass man hier Cross-Selling-Produkte mit ICO-Krediten verknüpft. Darüber hinaus betont die Bank, dass die im Video geschilderte Situation möglicherweise noch nicht final bearbeitet ist. Da diese Kredite noch nicht vergeben wurden. Für die Bank gelte „ICO-Kredite schließen Cross-Selling-Produkte aus“.

Zentralbank bestätigt fehlende Verträge

Die spanische Zentralbank bestätigt, dass bisher noch keine Verträge der ICO-Linie mit den Banken abgeschlossen wurden und damit kein ICO-Kredit mit solchen Produkten verknüpft werden konnte. Die Vereinbarung zwischen der Zentralbank und den Banken für die 20 Milliarden Euro an ICO-Geldern wurde noch nicht unterzeichnet. Man versichert aber, dass die Zentralbank „sehr wachsam“ sein wird, um das Auftreten solcher Praktiken zu verhindern. „Banken dürfen die Vermarktung eines zusätzlichen Produktes oder eine andere Art von Cross-Selling nicht mit den ICO-Garantien vom Staat verknüpfen“, heißt es abschließend von der Zentralbank. – TF

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