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Instant-Messaging: WhatsApp, Telegram & Co. bald Steuerpflichtig in Spanien?

Spanien – Die Regierung von Spanien arbeitet derzeit an einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Nach den aktuellen Plänen sollen sich Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp und Telegram künftig als Telekommunikationsunternehmen registrieren und Steuern für die Dienstleistung abführen. Geplant ist es, dass die Unternehmen 1 Euro pro 1.000 Euro Umsatz an Steuer zahlen müssen, sofern diese einen Umsatz von 1 Million Euro überschreiten. Laut Angaben des Staatssekretärs für Telekommunikation und Digitales, Roberto Sánchez, rechnet er mit einem Inkrafttreten bis spätestens zum dritten Quartal 2021.

Dies würde zudem bedeuten, dass diese Unternehmen einer gewissen Kontrolle unterworfen werden. Der Steuersatz, der hier angewendet werden soll, ist bereist im spanischen Gesetz vorhanden und wird auch den anderen Telekommunikationsanbietern berechnet. Also Telefonica, Vodafone und Co. Zahlen diese Steuer bereits. Im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit sei es wohl angebracht, dass auch andere Kommunikationsdienstleister diese Steuern abführen.

Auch wenn die Dienstleister wie WhatsApp und Telegram derzeit kostenlos angeboten werden, heißt dies ja nicht, dass diese kein Geld damit verdienen. Es könnte aber auch dazu kommen, dass die kostenlose Dienstleistung dann künftig berechnet werden wird. Dies will Roberto Sánchez nicht ausschließen und erinnerte daran, dass „WhatsApp nicht immer kostenlos war“.

Das neue Gesetz bietet zudem einen höheren Verbraucherschutz, denn die Unternehmen müssen Transparenter werden, insbesondere in Bezug auf die Benutzer hinsichtlich der Nutzungsbedingungen unter denen diese Dienste bereitgestellt werden. Zudem müssen die Dienste gewisse Garantien für die Sicherheit und Integrität der Dienste bereitstellen.

Derzeit befindet sich der Entwurf in einer ersten Konsultationsphase, diese endet am 13. Oktober 2020. – TF

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