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Kanaren: Not-Grundeinkommen bewilligt – Hilfen bis zu 478 € pro Haushalt möglich

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Kanarische Inseln – Die Regierung der Kanarischen Inseln hat das kanarische Not-Grundeinkommen bewilligt, es soll als Überbrückung dienen, bis das Grundeinkommen in Spanien in Kraft treten wird. Die Beihilfen werden zwischen 367 und 478 Euro monatlich pro Haushalt betragen. Das Geld können Menschen bzw. Familien beantragen, die kein Einkommen haben, damit ist es ähnlich wie in Deutschland das Hartz IV zu sehen. Laut Angaben der Regierung sollen davon etwa 38.000 bis 40.000 Familien auf den Kanarischen Inseln profitieren. Sobald in einer Familie jedoch Arbeitslosengeld, Rente oder sonstige Subventionsgelder ankommen ist ein Antrag auf dieses Noteinkommen (ICE, Ingreso Canario de Emergencia) nicht möglich. Sollte eine andere Leistung nicht gewährt worden sein, dann kann man das ICE (nein nicht der Zug in Deutschland) auch beantragen.

Damit sind die Kanarischen Inseln die erste Region in Spanien, in der es ein solches Noteinkommen gibt.

Die zuständige Ministerin für Soziales, Noemí Santana sagte gegenüber der Presse, dass dies der „kanarische Sozialschutz“ ist, der dazu dienen wird, „alle Bürger, insbesondere die am stärksten gefährdeten, zu schützen“. Es war „das klare Ziel der Regierung, zu versuchen, diese soziale Kurve zu vermeiden, die mit der Gesundheitskurve einhergeht, und dass diese Kurve so wenig wie möglich steigt“. Auch sie betonte den Leitspruch in Spanien, „wir wollen niemanden zurücklassen“.

Wie funktioniert das ICE?

Antragstellung ab 27. April möglich:
– Telefonisch unter 012
– Online über www.gobiernodecanarias.org
– Über die sozialen Servicestellen der Rathäuser

Wer kann es beantragen:
Personen ab 18 Jahren, die keinerlei Einkommen haben, nur eine Person pro Haushalt, das Gesamteinkommen des Haushaltes wird berücksichtigt, sobald es Einkommen gibt ist ein Antrag nicht möglich.

Wie lange gilt das Einkommen:
Vorerst nur für den Monat Mai, denn Spanien plant ein allgemeines Grundeinkommen.

Wie hoch ist die Hilfe:
– 1 Personenhaushalt = 367 Euro
– 2 Personenhaushalt = 415 Euro
– 3 Personenhaushalt = 453 Euro
– Ab 4 Personenhaushalt = 478 Euro

Sollten falsche Angaben bei der Antragsstellung gemacht werden, die dann nachträglich erst auffallen, wird man die gezahlten Hilfsgelder zurückzahlen müssen und es kann auch ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet werden.

Damit ist es das zweite Hilfspaket der Regierung der Kanarischen Inseln für die Bewohner der Inselgruppe. Der Mietzuschuss ist jedoch noch nicht komplett von der Regierung verabschiedet. Allerdings gibt es schon die Information, dass man den Zuschuss für die Miete beantragen kann, wenn das Haushaltseinkommen die Grenze von ca. 1.600 € nicht überschreitet. Ersten Schätzungen zufolge werden davon bis zu 25.000 Haushalte profitieren. – TF

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