Europa – Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für Flugreisen unterbreitet, darin heißt es, dass man die Fluggesellschaften nicht zwingen kann, den Sicherheitsabstand durch freien Mittelsitz einzuhalten, sofern alle Personen an Board eine Maske tragen. Diesen Vorschlag empfindet der Verband der Fluggesellschaften (ALA) zufriedenstellend. Allerdings hat die Kommission auch eine flexiblere Gestaltung der Rückbestattungsrichtlinien abgelehnt, dies bedauert der Verband wiederum.
Der Verband wies daraufhin nochmals darauf hin, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Fluggesellschaften (Desinfektion und „gründliche und regelmäßige“ Reinigung) und die Verwendung von Masken, es unnötig machen, zusätzliche Maßnahmen wie die Reduzierung der Kapazität im Flugzeug zu ergreifen. Zudem steht die EU-Kommission damit im Einklang mit der EASA, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit. Die ebenfalls erklärt hatte, dass es nicht erforderlich sei, Sitzplätze in Flugzeugen zu streichen, wenn eine Maske verwendet wird.
Die Reaktion der EU kam passend, kurz nach der Anzeige der Guardia Civil gegen Iberia Express und Air Europa, die beide den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatten. Insgesamt gab es wohl drei Flüge in Spanien, in denen die Bilder ähnlich waren. Den uns bekannten Flug von Madrid nach Gran Canaria und einen Flug von Madrid nach Palma de Mallorca sowie ein weiterer Flug zwischen Palma und Ibiza.
Das die Rückerstattung von gestrichenen Flügen nicht flexibilisiert wurde bedauert der Verband, denn „zu hohe Rückzahlungen könnten rasch zu Insolvenzen der Gesellschaften führen“. Dies wiederum würde alle anderen Passagiere ebenfalls betreffen, die nicht direkt von einem gestrichenen Flug betroffen sind. Das würde „viele Passagiere ohne jedwede Entschädigung zurücklassen“. In der Tat ein Argument, welches bedacht werden sollte. – TF
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