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Leichte Lockerungen für Flug- und Schiffsverkehr auf den Kanaren

Kanarische Inseln – Mit einer neuen Verordnung im BOE wurde heute von der Regierung Spaniens das Reisen zwischen den Inseln etwas flexibler gemacht. Zudem wurden Preise und Frequenzen für Phase 1 festgelegt. Die neue Verordnung des Ministeriums für Verkehr setzt damit auch Lockerungsmaßnahmen für den Luft- und Seeverkehr fest. Diese Maßnahmen gelten sowohl für die Balearen, als auch die Kanarischen Inseln. Eine Reise zwischen den Inseln ist jedoch weiterhin nur mit Genehmigung möglich, also aus juristischem Grund.

Trotzdem muss man die spezifische Situation der Kanarischen Inseln berücksichtigen und daher sieht man es als „notwendig an, Bedingungen zu schaffen, die es den Betreibern ermöglichen, ihr Flugangebot schrittweise zu erweitern“. Damit soll das Mobilitätsbedürfnis zwischen den Inseln angepasst werden. Die neue Verordnung (kann man komplett hier lesen) gilt ab 0 Uhr des 11. Mai (also von heute auf morgen Nacht). Mit dem neuen Dekret wird das bisherige Dekret abgelöst. Flüge auf das Festland sind aber weiterhin untersagt. Das geltende Tarifsystem wird außer Kraft gesetzt.

Festlegungen beim Flugverkehr

Die Preise pro Strecke sehen wie folgt aus:
a) Gran Canaria-Teneriffa Nord: 69 Euro.
b) Gran Canaria-Teneriffa Süd: 78 Euro.
c) Gran Canaria-Fuerteventura: 78 Euro.
d) Gran Canaria-El Hierro: 112 Euro.
e) Gran Canaria-Lanzarote: 88 Euro.
f) Gran Canaria-La Palma: 106 Euro.
g) Teneriffa Nord-Fuerteventura: 107 Euro.
h) Teneriffa Nord-El Hierro: 78 Euro.
i) Teneriffa Nord-Lanzarote: 112 Euro.
j) Teneriffa Nord-La Palma: 72 Euro.
k) La Palma-Lanzarote: 112 Euro.
l) Gran Canaria-La Gomera: 106 Euro.
m) Teneriffa Nord-La Gomera: 78 Euro.

Zudem werden die Flugverbindungen auf den Kanarischen Inseln angepasst, diese neuen Verbindungen sehen wie folgt aus:
Gran Canaria-Teneriffa Nord: 2 pro Tag.
Gran Canaria-Fuerteventura: 2 pro Tag.
Gran Canaria-Lanzarote: 2 pro Tag.
Teneriffa Nord-La Palma: 2 pro Tag.
Teneriffa Nord-El Hierro: 1 pro Tag.

Maximal 50 % der Sitzplatzkapazität darf genutzt werden, um den notwendigen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Der Schiffsverkehr auf den Kanaren

Für den Seeverkehr können die Kanaren nun selbst neue Regeln festlegen und diese an die Bedürfnisse anpassen. Freizeitfahrten und Kreuzfahrten sind weiterhin untersagt. Fahrten sind weiterhin nur aus juristischen Gründen erlaubt. Die Kanaren dürfen zudem aus humanitären Gründen, beispielsweise sie Ausschiffung von Besatzungsmitgliedern oder medizinischer Versorgung Menschen an Land lassen. Die genauen regeln dürfen die Behörden vor Ort festlegen. Wir haben daher die Phase 1 Übersicht für Gran Canria angepasst. – TF

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