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Neue StVO in Spanien – Viele Straßen in Städten künftig auf 30 km/h begrenzt

Spanien – Die spanische Regierung hat per Dekret neue Regelungen für die Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Die hat gravierende Folgen für die maximal zulässige Geschwindigkeit in Städten. Dort wo aktuell 50 km/h erlaubt ist, wird dann künftig nur noch 30 km/h erlaubt sein. Die betrifft die Mehrheit der Straßen in spanischen Städten, in Madrid sind dies beispielsweise 80 %! Zudem wird eine neue Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h für Einbahnstraßen eingebunden.

Straßen mit mehreren Fahrbahnen in einer Fahrtrichtung bekommen ebenfalls eine neue Begrenzung von 50 km/h. Hier müssen Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern zukünftig dann noch langsamer fahren, nämlich 40 km/h.

Ringstraßen rund um Städte sind von diesen Regelungen jedoch ausgenommen.

Das ist aber noch nicht alles. Auch die Punkte, die man als Strafe bekommt, werden angepasst. Wenn man künftig bei der Nutzung des Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) erwischt wird, dann wird die doppelte Punktzahl fällig, also 6 statt 3. Auch das nicht Anlegen des Sicherheitsgurtes wird mit 4 statt bisher 3 Punkten bestraft. Gleiches gilt für alle anderen vorgeschriebenen Schutzelement wie beispielsweise der Helm beim Zweirad.

Eine weitere Neuerung ist die Bestrafung von der Nutzung eines Radarerkennungsgerätes. Dies wird künftig als „schwerwiegendes Vergehen“ eingestuft und ein Bußgeld von 500 Euro wird fällig, zudem werden 3 Punkte verbucht. Aktuell ist die Nutzung eines solchen Gerätes nur während der Fahrt untersagt. Untersuchungen haben aber ergeben, dass Nutzer die Geräte abschalten, wenn eine Radarfalle in der Nähe ist, daher wird mit der neuen Straßenverkehrsordnung nur der reine Besitz der Geräte im Fahrzeug sanktioniert.

Der Überholvorgang wird auch neu reguliert, so wird es künftig nicht mehr erlaubt sein, mehr als 20 km/h, für kurze Zeit, beim Überholvorgang schneller zu fahren als die zulässige Geschwindigkeit es in der Zone vorsieht.

Diese Regelung treten sechs Monate nach der Veröffentlichung im BOE in Kraft, so haben die Bürger genug Zeit, sich an die neuen regeln zu gewöhnen.

Schon während der Prüfung Strafen

Auch der Betrug bei der Führerscheinprüfung wird künftig als „schwerwiegendes Vergehen“ eingestuft. Beispielsweise mit einem Knopf im Ohr, der genutzt werden könnte, um Informationen zu erhalten. Hier werden ebenfalls 500 Euro fällig und zudem ist man für 6 Monate von der Führerscheinprüfung ausgeschlossen.

Man kann sich aber auch Punkte hinzuverdienen. 2 Punkte gibt es für die Teilnahme an den von der DGT (Straßenverkehrsbehörde) zertifizierten Kursen.

Persönliche Mobilität wird auch eingeschränkt

Individuelle Fahrzeuge mit einem oder mehr Rädern, wie beispielsweise Elektroroller, die eine Geschwindigkeit ab 6 km/h erreichen, dürfen künftig nicht mehr auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen benutzt werden. Fahrzeuge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Rollstühle und Co.) sind davon ausgenommen. Die Nutzung von Landstraßen, Kreuzungen, Autobahnen und Tunneln innerhalb eines Stadtgebietes ist mit diesen Fahrzeugen der individuellen Mobilität ebenfalls untersagt. Diese Regelungen für individuelle Fahrzeuge tritt ab dem 2. Januar 2021 in Kraft.

Schon seit 2 Jahren will die DGT eine Reformierung der Straßenverkehrsordnung von der spanischen Regierung. Im letzten Jahr wurden die Pläne auf Eis gelegt, weil die neue Regierung nur 8 Monate im Amt war, aber in diesem Jahr hat man sich dann dem Thema angenommen.

Spaniens Innenminister Fernando Grand-Marlaska erklärte, dass die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen eine „allgemeine Forderung von vielen Städten in Spanien“ war. Ihn überrascht es auch nicht, dass in vielen Städten schon solche Begrenzungen gelten, noch bevor diese in die Straßenverkehrsordnung geschrieben wurden. An dem Gesetz hat nicht nur die Regierung und das DGT gearbeitet, sondern auch Städte und Verbände von Unfallopfern und andere Nutzergruppen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Neue Höchstgeschwindigkeit auf konventionellen Straßen von 90 km/h ab 29. Januar (inkl. Video), vom 05.01.2019

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