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Oberster Gerichtshof befreit die Regierung von allen Anklagen bezüglich des Managements der Pandemie

Spanien – Der oberste spanische Gerichtshof hat 20 Beschwerden und 30 Anzeigen bezüglich der Handhabung der Regierung mit COVID-19 abgelehnt. Ob von Gewerkschaften, Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen, Angehörigen von Opfern des Coronavirus oder der rechtsradikalen VOX-Partei, alle Anträge wurden abgelehnt. Der Grund wird vom Gericht wie folgt angegeben: die angeprangerten strafbaren Handlungen, die den Mitgliedern der Regierung vorgeworfen werden, seien nicht hinreichend gerechtfertigt. Zudem sei die Kalkulation von Tötungsdelikten oder schädlichen Handlungen „nicht statistisch, sondern streng unter starker Beweisführung zu berücksichtigen“.

Allerdings wurden nicht alle Anträge abgelehnt. Die zweite Kammer des Gerichtes war damit einverstanden, dass ein teil der Beschwerden an die ordentliche Justiz weitergeleitet werden, in dem Fall nach Madrid, damit entsprechende strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet werden. Der Richter Manuel Marchena ordnete an, die Todesfälle in Pflegeheimen für ältere Menschen, aufgrund von „Auslassung von Sicherheitsmaßnahmen für Angehörige der Gesundheitsberufe sowie mögliche Veruntreuung von öffentlichen Mitteln bei der Bestellung von Materialien zur Bekämpfung der Pandemie“ zu untersuchen.

Alle anderen Beschwerden im Zusammenhang mit Mord, rücksichtslosem Verhalten, Verletzung von Rechten der Arbeitnehmer und Unterschlagung wurden jedoch abgelehnt.

Zusammenfassend stellte das Gericht fest: „Nicht jedes sozial verwerfliche Verhalten ist Teil einer kriminellen Handlung, auch wenn es ein kollektives Mehrheitsgefühl dahin gibt, man müsste die Grundlagen der Rechtssprechung aufgeben, die in einem demokratischen System das Strafrecht definiert“.

Dem Gericht ist durchaus bewusst, dass die Ausrufung des Alarmzustandes die Schaffung eines „Machtkerns bedeutet“, dieser bündelt die Befugnisse bei der Regierung. „Aber es gibt auch die Existenz von Vorschriften, die anderen regionalen und lokalen Behörden Befugnisse für die ordentliche Verwaltung von Dienstleistungen zuschreiben“.

Mangelnde Pflegeausrüstung & Todesfälle im Altersheimen

Im Kern kann man die Regierung nicht für die fehlende Schutzausrüstung verantwortlich machen. So das Gericht. Es müssten diejenigen bestraft werden, die „gesetzlich verpflichtet“ sind, diesen Schutz zu gewähren. Bei der öffentlichen Verwaltung handelt es sich um eine komplexe Organisation, die den Grundsätzen der Effizienz, Hierarchie, Dezentralisierung, Dekonzentration und Koordinierung unterliegt. Daher müssen Untersuchungen der ordentlichen Gerichte die Zuständigkeiten prüfen. Die Regierung selbst können man dafür jedoch nicht verantwortlich machen.

Bezüglich der Altersheime und die darin stattgefundenen Todesfälle sieht das Gericht ebenfalls Klärungsbedarf. Man müsse prüfen, „ob diese Todesfälle mit politischen, administrativen oder Managemententscheidungen verbunden sind und ob dies für strafrechtliche Vorwürfe ausreicht“. Ebenso müsste geprüft werden, ob Verbotsbeschlüsse für die Einlieferung von älteren Menschen in Pflegeheime medizinisch begründbar waren, denn dies müsse die Basis eines solchen Verbotes gewesen sein. Verbote für die Einlieferung von älteren Menschen sorgten ebenfalls für Todesfälle in Spanien. Auch in diesem Fall müssen die Zuständigkeiten genau geprüft werden.

Schadenersatz ist weiterhin möglich

Betroffenen Familien steht es weiterhin frei, entsprechende Entschädigungen einzufordern, dieser Schritt ist grundsätzlich in der spanischen Rechtssprechung zulässig. So erklärte es das Gericht. Allerdings müsse es sich dabei um Handlungen oder Unterlassungen drehen, bei denen ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit vorliegt.

Es deutet also alles darauf hin, dass man die spanische Regierung nicht wirklich strafrechtlich belangen kann. Entschädigungszahlungen sind für manche wohl eher ein Witz, für andere bedeutet dies womöglich einen jahrelangen Rechtsstreit vor den Gerichten. Aber immerhin besteht die Möglichkeit noch rechtliche Schritte durchzuführen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
16 Klagen beim obersten Gericht gegen die Regierung von Spanien wegen Corona, vom 10.05.2020
48 Anzeigen beim obersten Gericht gegen die Regierung zum Ende des Alarmstatus, vom 22.06.2020
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