Gran Canaria – Die Soforthilfen für Selbstständige (Autonomos) und Kleinstunternehmen auf Gran Canaria wird ab September 2020 ausgezahlt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde gestern zwischen der Regierung von Gran Canaria und der Handelskammer Gran Canaria unterzeichnet. Schon länger wurde dies angekündigt. Die Soforthilfe beträgt 1.000 € und muss nicht zurückgezahlt werden. Insgesamt stehen dafür 11,57 Millionen Euro bereit. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet und ausgezahlt.
Einen Antrag stellen kann jeder Selbstständige auf Gran Canaria dessen Unternehmen im April eingestellt war oder dessen Umsatz im April um mindestens 40 % zurückging. Zudem müssen natürliche Personen eine Steuerbemessungsgrenze von maximal 50.000 € in der Einkommenssteuererklärung vorweisen. Kleinunternehmen müssen weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 500.000 € Jahresumsatz haben.
In der Handelskammer wird eine separate Abteilung für diese Anträge geschaffen. Es werden 25 Personen dafür eingestellt, dafür zahlt das Cabildo de Gran Canaria einmalig 430.000 €! Damit werden insgesamt 12 Millionen Euro für diese Soforthilfe von der Inselregierung aufgewendet.
Anträge können gestellt werden, sobald diese Regelung im BOP (Amtsblatt der Provinz) veröffentlicht wurde. Allerdings erst einen Tag nach der Veröffentlichung! Diese müssen auf elektronischem Weg eingereicht werden, dafür ist ein Zertifikat erforderlich. Wie hilfreich ein solches Zertifikat sein kann, das haben wir hier bereits erklärt.
Die Handelskammer wird alle Anträge prüfen und bei positivem Ergebnis an die Industrie-Abteilung des Cabildo übermitteln, diese wird dann ab September die Zahlungen vornehmen. – TF
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1.000 € Beihilfe für Selbstständige auf Gran Canaria, vom 19.06.2020
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