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Vorschläge der Regierung für die „neue Normalität“ liegen vor

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Spanien – Die Regierung von Spanien hat die Vorschläge für die „neue Normalität“ präsentiert, der Entwurf wird am morgigen Sonntag den autonomen Regionen vorgelegt, die dazu dann noch Meinungen abgeben können. Alle dann verabschiedeten Regeln, dies soll am 9. Juni 2020 passieren, werden in Kraft bleiben, bis die Gesundheitskrise als beendet erklärt wird.

Insgesamt sind die Vorschläge in fünf Themen unterteilt. Diese sehen wie folgt aus:

Präventions- und Hygienemaßnahmen

  • Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahren auf öffentlichen Straßen, im Freien und in geschlossenen Räumen, wenn diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder Publikumsverkehr bieten, sofern kein Abstand von 1,5 bis 2 Meter garantiert werden kann.
  • Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro fällig.
  • Einzelverkauf von chirurgischen Masken, die nicht separat verpackt sind, ist nur in Apotheken erlaubt.
  • Arbeitsplätze müssen so organisiert werden, dass die Distanz eingehalten werden kann. Dies kann auch mit unterschiedlichen Schichten garantiert werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
  • Alle Arbeitgeber müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ergreifen und den Arbeitnehmern Schutzmaterialien, Seife, hydroalkoholische Gele bereitstellen. Dies gilt auch für Bildungseinrichtungen, gewerbliche Einrichtungen jeder Art, Heime sowie Hotels und Restaurants.
  • Altenheime müssen einen speziellen Notfallplan für COVID-19 vorlegen, der auf die frühzeitige Identifizierung möglicher Erkrankungen zwischen den Bewohnern und Arbeitnehmern sowie deren Kontakten basiert.

Transportwesen

  • Betreiber müssen die Bereitstellung von Sitzplätzen und das Belegungsvolumen im öffentlichen Personenverkehr auf See, Schiene und Straße regeln, die alle der staatlichen Kontrolle unterliegen.
  • Transportunternehmen, die vorab Sitzplätze zuweisen müssen die Kontaktinformationen aller Passagiere für mindestens vier Wochen speichern.
  • Für den Seeverkehr ist der Generaldirektor der Handelsmarine befugt, auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums die Hygienemaßnahmen zur Kontrolle der Passagiere von Schiffen, einschließlich Kreuzfahrtschiffen, die internationale Reisen unternehmen, anzuordnen. Immer dann, wenn die Hoheitsgewässer von Spanien erreicht werden oder die Häfen in Spanien angesteuert werden.

Arzneimittel und Gesundheitsprodukte

  • Hersteller von Arzneimitteln, die für die COVID-19-Pandemie produziert haben und als wesentlich angesehen werden, müssen weiterhin den verfügbaren Bestand, wie in den letzten Wochen, vorhalten.
  • Die Hersteller müssen auch in der Ferienzeit eine Garantie für diese Bereitstellung geben.
  • Die Herstellung von Masken, Kitteln. Lösungen und Desinfektionsmitteln sowie Antiseptika muss ebenfalls in angemessenem Umfang gewährleistet sein, um der beträchtlichen Nachfrage weiterhin gerecht zu werden.

Maßnahmen zur Früherkennung und epidemiologischen Überwachung

  • Im Falle einer Erkrankung ist diese umgehend zu melden
  • Jeder Verdachtsfall muss in den autonomen Regionen umgehend einem PCR-Test unterzogen werden, sollte kein PCR-Test bereitstehen sind auch andere Tests auf molekularer Ebene erlaubt.
  • Die zur Durchführung der Tests befugten Labore, ob öffentlich oder privat, müssen täglich alle Daten der durchgeführten Tests an das Gesundheitsministerium übermitteln.

Maßnahmen zur Gewährleistung der Kapazitäten im Gesundheitswesen

  • Die autonomen Gemeinschaften müssen die personellen Kapazitäten des Gesundheitswesens gewährleisten und Notfallpläne erstellen, die einen Zeitraum von maximal fünf Tagen zwischen 1,5 und 2 Intensiv-Fällen und 37 bis 40 Krankenhausbetten pro 10.000 Einwohner betreffen.



Alle diese Vorschläge der Regierung beinhalten keinerlei Grundinformationen darüber, wie beispielsweise der Tourismus ab dem Ende des Alarmstatus aussehen könnte. Außer die generelle Maskenpflicht lässt sich daraus nicht ablesen, wie Hotels mit Poolanlagen und Co. umzugehen haben und auf was sich mögliche Urlauber noch einlassen müssen. Es heißt also weiter, abwarten. – TF

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