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Corona-Ampel Kanaren: Bis zum 4. März 2021 bleibt alles wie gehabt

Lesedauer 5 Minuten

Kanarische Inseln – Die aktuellen Corona-Warnstufen der Kanarischen Inseln wurden heute vom Gesundheitsministerium bis zum 4. März 2021 verlängert. Für Teneriffa sogar bis zum 7. März 2021. Man möchte die Insel etwas genauer im Auge behalten. Ansonsten gibt es keinerlei Änderungen bezüglich der Warnstufen.

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:
Lanzarote

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:
keine Insel der Kanaren

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:
Gran Canaria und Teneriffa

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:
Fuerteventura, La Palma, El Hierro & La Gomera

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 4. März 2021 (inklusive). Außer auf Teneriffa, da bis zu 7. März 2021!

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Was bedeutet welche Stufe:

Bei Stufe 1 (GRÜN) gelten folgende Einschränkungen:

– Es gibt KEINE Ausgangssperre

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 10 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 10 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 10 Personen.

– In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 10 Personen begrenzt. Um 01 Uhr in der Nacht muss die Gastronomie geschlossen werden. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten.

– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 75 %

– Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 10 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt.

Bei Stufe 2 (GELB) gelten folgende Einschränkungen:

– Es gibt eine Ausgangssperre ab 23 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Nur aus wichtigen Gründen (Arbeit etc.) dürfen sich Menschen dann noch außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 6 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 6 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 6 Personen.

– In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 6 Personen begrenzt. Um 23 Uhr muss die Gastronomie geschlossen sein. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten.

– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 50 %

– Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 10 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt. Mannschaftssportarten, die dazu beitragen, dass die Distanz nicht zu jeder Zeit eingehalten werden kann sind verboten.

– Der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird eingeschränkt und muss vom Personal überwacht werden.

– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.

Bei Stufe 3 (ROT) gelten folgende Einschränkungen:

Beschränkungen bei Ein- und Ausreise: Auf die Insel werden Reisen hinein und hinaus eingeschränkt und sind nur noch aus wichtigen Gründen erlaubt. DIES GILT NUR FÜR INSELBEWOHNER der Kanaren, Touristen sind davon ausgenommen!

– Es gibt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Nur aus wichtigen Gründen (Arbeit etc.) dürfen sich Menschen dann noch außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 4 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 4 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 4 Personen.

– Die Gastronomie muss um 22 Uhr geschlossen sein. Service ist in Innenräumen nicht erlaubt. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten.

– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 33 %

Sport in Innenräumen ist verboten. Sport im Freien ist nur als Kleinstgruppe von bis zu 4 Personen erlaubt. Der Mindestabstand von 2 Metern muss jederzeit eingehalten werden. Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt und nur im Profibereich.

– In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Mit minimalen Ausnahmen bei Minderjährigen, schwangeren Frauen und für Patienten im Endstadium, es bleibt aber immer eine Abwägung des Arztes. Einwohner aus Altenheimen dürfen die Zentren nicht verlassen. Bewohner, die bereits infiziert waren, sind von der Regelung ausgenommen.

– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.

Bei Stufe 4 (BRAUN) gelten folgende Einschränkungen:

Beschränkungen bei Ein- und Ausreise: Auf die Insel werden Reisen hinein und hinaus eingeschränkt und sind nur noch aus wichtigen Gründen erlaubt. DIES GILT NUR FÜR INSELBEWOHNER der Kanaren, Touristen sind davon ausgenommen!

– Es gibt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Nur aus wichtigen Gründen (Arbeit etc.) dürfen sich Menschen dann noch außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 2 Personen beschränkt. Mitbewohner ausgeschlossen.

– Die Gastronomie muss um 18 Uhr geschlossen sein. Service ist in Innenräumen nicht erlaubt. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Mitnahme von Speisen und Lieferdienst ist bis 22 Uhr erlaubt.

Alle Geschäfte, außer Lebensmittel, müssen um 18 Uhr geschlossen sein.

– Wo irgendmöglich muss Home-Office angewendet werden, Präsenz-Arbeit ist weitestgehend untersagt.

Sport nur im Freien und NUR alleine, keine Gruppenbidlung! Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt und nur im Profibereich.

Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denen für Freizeitspiele und Wettaktivitäten ähneln, bleiben geschlossen.

Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

Weitere Artikel zum Thema:
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