Kanarische Inseln – Heute wurde im BOC der Kanaren das neue Corona-Gesetz veröffentlicht. Dies regelt ab sofort, also mit Wirkung ab heute, die Corona-Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln. Die Gültigkeit des Gesetzes ist ohne zeitliche Begrenzung angegeben. Das Gesetz gilt, laut Definition im Gesetz, „so lange der nationale Gesundheitsnotstand anhält, es entfällt, sobald der nationale Gesundheitsnotstand aufgehoben wird“.
Mit dem Gesetz ist jeder Bürger, Besucher, Geschäftsbetreiber und so weiter dazu rechtlich verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, sofern dies erforderlich und vorgeschrieben ist. Es wurde definiert, was als Außenbereich gewertet wird. Ein Außenbereich ist jeder offene Raum, der nicht mehr als zwei Außenwände hat und dessen Oberfläche nicht mit mehr als 50 % bedeckt ist. Also Terrassen, die an drei Seiten geschlossen sind oder voll überdacht sind, gelten nicht als Außenbereich. An der Maskenpflicht wurde nichts geändert.
Der allgemeine Sicherheitsabstand wurde mit 2 Metern definiert. Dieser gilt nicht für Personen, die zusammenleben.
Es gibt neue diverse Grundregeln, darunter auch für Großveranstaltungen. Im Außenbereich ist die maximale Grenze auf 750 Personen festgelegt oder 75 % der maximalen Kapazität der Räumlichkeit, in der die Veranstaltung stattfinden wird. Wenn es sich um geschlossene Räume handelt, dann sind die maximale Kapazität auf 500 Personen oder 50 %. Allerdings müssen auch die Regeln der einzelnen Warnstufen eingehalten werden. Nicht als Großveranstaltung gelten Sitzungen und Versammlungen, Demonstrationen und Märkte. Jede Veranstaltung muss zuvor von den Gesundheitsbehörden genehmigt werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, sofern es schon eine allgemeine Genehmigung für den Veranstaltungsort gibt und die Veranstaltung im Rahmen der vorliegenden Genehmigung stattfindet.
Wie bereits angekündigt wurde, bleiben die vier Warnstufen erhalten, die Regierung hat sich aber den Weg frei gemacht anhand des Gesetzes weitere Maßnahmen einzuführen, sofern dies erforderlich ist. Die gleiche Möglichkeit gibt es im Übrigen auch für mehr Lockerungen.
Hier nun die aktuellen neuen Regeln der einzelnen Warnstufen:
Das allgemeine Rauchverbot auf den Kanaren steht zwar noch im Gesetz, wurde aber etwas „schwammig formuliert“. Es wird verboten aber „abhängig der Räumlichkeit oder Einrichtung“, was dies genau bedeuten soll, müsste wohl ein Anwalt versuchen zu erklären. Natürlich gilt weiterhin auch das Gesetz für den Zugang zu touristischen Unterkünften auf den Kanaren. Alle Dekrete, die bisher die Corona-Regeln enthalten hatten, wurden mit dem neuen Gesetz aufgehoben.
Ein wohl ganz wichtiger Aspekt ist aber auch noch, dass „personalisierte Beschränkungen oder Verpflichtungen“ geben kann. Damit sind besonders verpflichtende Corona-Test für Arbeitnehmer gemeint, die sich nicht impfen lassen wollen. Selbsttests sind allerdings untersagt. Nur ausgewiesene Labore dürfen diese Tests durchführen. Die Gesundheitsbehörden können jederzeit genau festlegen, welche Berufssparten dazu verpflichtet werden, ein Corona-Zertifikat vorzuleben. Sollte man weder ein Corona-Zertifikat noch einen Test vorlegen wollen, so wird diese Weigerung schriftlich festgehalten und die Arbeit oder Tätigkeit kann nicht durchgeführt werden. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen dies haben wird, ist allerdings offen. Wenn man nun das gesamte BOC lesen will, dafür haben wir fast drei Stunden gebraucht, der findet es hier. – TF
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