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Hotels & Ferienunterkünfte der Kanaren nun OHNE Corona-Zugangsregeln möglich!

Update vom 16. Oktober 2021:
Eine Änderung in diesem Gesetz besagt, dass bis zum 31. Januar 2022 die kompletten Zugangsbeschränkungen zu touristischen Unterkünften aufgehoben sind. Danach (1. Februar 2022) gelten die unten genannten Regeln wieder, es sei denn, die Regierung verlängert die Aufhebung dieser Regeln oder löscht dieses Gesetz vollständig. Hier finden Sie das entsprechende BOC.

Update vom 05. September 2021:
Es gibt eine kleine Anpassung in dem Gesetz für den Zugang zu touristischen Unterkünften, zudem wurde dies bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Hier das BOC dazu.

Update vom 24. Juni 2021:
Es gab minimale Anpassungen für den Zugang zu Ferienunterkünften auf den Kanaren, das komplette BOC finden Sie hier.

Ursprünglicher Artikel:
Kanarische Inseln – Uns wurde ein BOC der Kanaren zugespielt, welches neue Regelungen für die Übernachtung in Ferienunterkünften und Hotels der Kanarischen Inseln beinhaltet. Dieses BOC wurde bereits am 2. Juni 2021 veröffentlicht und trat bereits in Kraft. Wer es komplett lesen will, der findet es hier. Das BOC wurde in keiner Pressekonferenz groß angekündigt, auch die regionale Presse hat das Thema bisher nicht aufgegriffen. Das Auswärtige Amt in Deutschland hat diese neuen Regelungen auch noch nicht auf seiner Webseite zum Thema „Sicheres Reisen nach Spanien“ aktualisiert.

Wir wissen ja bereits, dass die Einreise nach Spanien ab dem morgigen Montag auch ohne Coronatest möglich ist, sofern man fertig geimpft oder vollständig genesen ist. Bei den Ferienunterkünften auf den Kanarischen Inseln soll nun gleiches gelten.

Laut dem BOC gelten nun folgende Bedingungen für den Zugang zu den Ferienunterkünften auf den Kanarischen Inseln, eine davon muss man erfüllen, um in den Hotels und Co. Übernachten zu dürfen.

  • A) Negatives Corona-Test-Ergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft sein darf. Erlaubte Tests sind PCR, TMA-Tests oder Antigent-Tests.
  • B) Es liegt ein offiziell akkreditiertes Dokument vor, das nachweist, dass eine voll abgeschlossene Corona-Impfung durchlaufen wurde, diese darf nicht älter als 8 Monate vor der Ankunft auf den Kanarischen Inseln sein. Oder man muss innerhalb der letzten 4 Monate, mindestens aber 15 Tage her, eine Dosis eines von der EMA zugelassenen Impfstoffes erhalten haben (Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Janssen), die Erstimpfung muss aber auch mindestens 15 Tage her sein, bevor man anreist. Auch dies muss natürlich offiziell nachweisbar sein.
  • C) Sie können mit einem offiziellen Dokument nachweisen, dass sie von COVID-19 genesen sind, dies darf nicht länger als 6 Monate her sein.
  • Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder unter 6 Jahren und Residenten der Kanarischen Inseln, diese sind dazu verpflichtet eine Dokumentation auszufüllen und zu bestätigen, dass man nicht binnen 15 Tagen die Inseln verlassen hatte sowie keinerlei Symptome der Krankheit hat. Auch Personen, die schon mindestens 15 Tage auf den Kanaren sind und diese nicht länger als 72 Stunden verlassen hatten, sind von diesen Regelungen ausgenommen und können wie Residenten mit deiner Dokumentation in Ferienunterkünfte einchecken. <- Temporär komplett aufgehoben, bis 31. Januar 2022!

    An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir natürlich keine Verantwortung für jedweden Gesetzestext übernehmen können und wir raten auch immer dazu sich ggf. mit dem Reisebüro oder Veranstalter sowie den Unterkünften vor Ort, die diese Regeln umsetzten müssen in Verbindung zu setzen. – TF

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    Impfplan: Alles zum laufenden Prozess bei den Impfungen bezüglich des Coronavirus auf den Kanaren

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