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ERTE wird bis Ende Februar 2022 verlängert

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Spanien – Das Kabinett rund um Pedro Sánchez hat heute die Verlängerung der ERTE-Programme bis Ende Februar 2022 beschlossen. Auch die Verlängerung der Hilfen für Autonomos ist inkludiert. Erst am gestrigen Abend haben sich die Verhandlungspartner der Regierung und der Gewerkschaften sowie der Arbeitgeberverbände einigen können. Mit der Verlängerung bis zum 28. Februar 2022 laufen diese Programme einen Monat länger als ursprünglich geplant.

Die aktuellen Regeln zum ERTE bleiben für den Monat Oktober 2021 identisch, ab dem 1. November gelten dann andere Regelungen. Neu ist dann, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter, die sich im ERTE befinden, dafür belohnt werden, wenn diese die Mitarbeiter auf Weiterbildungskurse schicken. Dann bekommen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern einen Rabatt von 80 % auf die Sozialversicherungsbeiträge. Wer keine Weiterbildung durchführt, bekommt nur einen Rabatt von 40 %. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern liegt der Rabatt entweder bei 80 % oder 50 %. Zudem müssen Betriebe mit 10 bis 49 Mitarbeitern mindestens 39 Schulungsstunden ansetzten. Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern müssen dafür mindestens 40 Schulungsstunden ansetzten.

Unternehmen die ab dem 1. November weiterhin Mitarbeiter im ERTE belassen wollen/müssen, sind dazu verpflichtet einen neuen Antrag einzureichen, sollte man als Unternehmen keine Rückmeldung oder Bestätigung erhalten, gilt dies automatisch als angenommen.

Auch der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird weiter nach hinten verschoben, der sogenannte „Nullzähler“ wird auf den 31. Dezember 2021 verlegt. Bisherige Grundbedingungen was Entlassungen, Unternehmensschließungen etc. betrifft werden beibehalten.

Sonderprogramm Kanaren & für Selbstständige

Es wird zudem ganz spezielle ERTE-Programme für Betriebe auf den Kanaren geben, so wie angekündigt sollen alle Betriebe davon profitieren können, die vom Vulkanausbruch betroffen sind, dies gilt nicht nur für Betriebe auf La Palma, sondern für alle Inseln der Kanaren. Befreiungen bei der Sozialversicherung von 90 bis 100 % sind darin enthalten.

Für Selbstständige (Autonomos) gibt es nur minimale Änderungen, diese betreffen besonders die Anhebung auf 75 % des aktuellen Mindestlohns bei der außerordentlichen Leistung. Zudem ist ein Umsatzverlust von 75 % erforderlich, um darauf Zugriff zu haben. Andere Selbständige, die bis Ende September Leistungen bezogen haben, bekommen in den folgenden Monaten Rabatte für die Sozialversicherung. Im ersten Monat 90 %, im zweiten 75 %, im dritten 50 % und im vierten Monat 25 %. – TF

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