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Haustiere in Spanien ab sofort keine Gegenstände mehr, sondern Familienmitglieder

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Spanien – Das spanische Parlament hat heute weitreichende Änderungen für Haustiere in Spanien beschlossen. Lediglich die Partei VOX hat gegen das neue Gesetz gestimmt und die Fraktion PP hatte sich enthalten. Die Änderungen sehen vor, dass Haustiere künftig als Familienmitglied angesehen werden und nicht mehr als Gegenstand.

Rechtlich gesehen sind Haustiere dann künftig Familienmitglieder, dies gilt dann sowohl für die Verwaltungsorgane, Einzelpersonen und auch Gerichte im Land gleichermaßen. Tiere werden dann wie die übrigen Nachkommen einer Familie behandelt und stehen ebenso wie Kinder in der Erbschafreihenfolge sowie im Sorgerechts-Verfahren bei einer Scheidung gleich zu Kindern.

Es besteht die Pflicht, wie bei Kindern auch, sich um die Haustiere zu kümmern oder den Besitzer zu entschädigen, wenn die Tiere sterben sollten. Niemand hat künftig mehr das Recht, die Tiere zu beschlagnahmen, selbst wenn der Besitzer säumiger Steuerzahler etc. sein sollte. Auch können Tiere künftig nicht mehr einem verlorenen Koffer gleichgesetzt werden, wenn diese bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet werden. Bisher galten Haustiere in Spanien sowohl nach bürgerlichem Gesetzbuch als auch Hypothekengesetz als bewegliche Gegenstände und licht übertragbare Sache.

Das Gesetz passierte heute endgültig den Kongress und wird in den kommenden Tagen im BOE (Staatsanzeiger) erscheinen. Die Mehrheit der Stimmen betrug knapp drei Fünftel der Abgeordneten. Das Gesetz betrachtet Haustiere also ab sofort als „Wesen mit Sensibilität“.

Deutlich mehr Schutz und auch Rechte für Haustiere

Durch diese Änderung werden rund 16 Millionen Haustiere in Spanien gesetzlich geschützt. Die Anpassung als Familienmitglied sei besonders wichtig, da rund 40 % der Haushalte in Spanien mindestens ein Haustier besitzen. Hier besonders von Interesse das Sorgerecht für das Haustier bei einer Scheidung. In Spanien trennen sich jährlich zwischen 30.000 und 100.000 Paare, die mindestens eine Katze oder einen Hund haben. Bisher waren die Tiere jedoch noch ein weiterer Punkt auf der Liste der beweglichen Gegenstände bei der häuslichen Trennung, dies ist nun vorbei. Richter sind dann gezwungen das Sorgerecht zu verhandeln und auch eine Besuchsregelung festzulegen. „Richter werden künftig im Interesse und zum Wohlergehen der Tiere entscheiden“.

Bei Hypotheken war es beispielsweise bisher üblich auch Tiere als Sicherheit anzugeben, da diese als Sachwert mit angerechnet wurden, dies ist ab sofort auch untersagt, sofern „dies nicht ausdrücklich vereinbart wird“. Eine gängige Praxis, insbesondere bei der Viehzucht.

Zudem regelt das Gesetz das Auffinden von Tieren neu. Wenn jemand ein Tier ausfindig macht, muss dieses auf eigene Faust oder mit behördlicher Unterstützung an den Besitzer zurückgegeben werden, allerdings kann man dann auch das Recht auf die entstandenen Kosten geltend machen. Sollte ein begründeter Verdacht auf Misshandlung vorliegen, dann kann man dies auch als Grund angeben, warum man das Tier nicht zurückgeben will, die Behörden müssen dies prüfen und entscheiden.

Dies wird einige Veränderungen für das Zusammenleben von Tier und Mensch in Spanien bedeuten. – TF

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