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Plattform für COVID-19 Miethilfe prangert die bisherige Geschwindigkeit er Auszahlungen an

Kanarische Inseln – Die Hilfsplattform für Menschen, die durch COVID-19 auf die Mietbeihilfen der kanarischen Regierung angewiesen sind, prangert seit langer Zeit die bisher nicht erfolgten Auszahlungen dieser „Schnellhilfe“ an. Heute gab es ein Radiointerview bei El EspejoCanario mit der Sprecherin María del Carmen de la Morena. Das ganze Interview auf spanischer Sprachen können Sie unten abspielen. Morena bedauert, dass die Geschwindigkeit des Minister Chano Franquis nicht das ist, was „diejenigen, die kein Geld zum Zahlen der Miete haben“, brauchen.

Sie weist darauf hin, dass viele Menschen, die diese Hilfe bei der Regierung beantragt haben, diese noch immer nicht bekommen haben. Immerhin sind diese Anträge schon 11 Monate bei der Regierung in der Datenbank. Sie wies auch darauf hin, dass ein Treffen mit dem Minister stattfand, allerdings bleibe die Situation „dieselbe“. Es sind zwar schon Zahlungen geflossen, aber dies hat bisher nur 400 Menschen betroffen, alles nur Menschen die im Mai 2020 den Antrag gestellt hatten. Bisher warten aber noch über 16.000 Menschen auf diese Auszahlung der „schnellen Hilfe“.

Sie erklärte, dass der Minister ihr zwar sagte, dass die Regierung sich „beeilt“, da normalerweise Miethilfen etwa 2 Jahre benötigen bis diese ausgezahlt werden. Etwas was völliges Unverständnis hervorruft.

Man habe zwar ein Gesetz, welches eine Räumungsklage verhindert bzw. verhindert hatte, aber seit dem 31. Januar sind diese Räumungsklagen theoretisch wieder möglich. Es häufen sich zudem Berichte darüber, dass Räumungsklagen angestrebt werden. Zudem „auf dem Papier ist es gut, es beseitigt aber nicht das angespannte Verhältnis zum Vermieter“.

Unter dem Strich weiß man bis heute also nicht, wie lange die Menschen auf diese „schnelle Hilfe“ noch warten müssen. Es kann sich wohl noch lange hinziehen. Alles, obwohl Gesetze angepasst wurden… – TF

RADIOINTERVIEW:


Weitere Artikel zum Thema:
Änderungen für Mietwohnungen beschlossen – Inkl. Vorauszahlungen für Miethilfen bezüglich COVID-19, vom 24.12.2022

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