Spanien – Ab dem 1. Januar könnten die Verbraucher in den Supermärkten einen neuen Preisanstieg in den Geldbeuteln erleiden, denn dann tritt die neue „Einwegplastiksteuer“ in Spanien in Kraft. Spanien ist das einzige Land in der EU, welches eine solche Steuer eingeführt hat. In Italien gab es identische Pläne, diese wurden aber aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage um mindestens ein Jahr verschoben.
Allein auf den Kanarischen Inseln wird diese neue Steuer für die gesamte Wertschöpfungskette von Lebensmitteln einen zusätzlichen Kostenfaktor von 70 bis 75 Millionen Euro bedeuten. Im ganzen Land, so Schätzungen, belaufen sich die Mehrkosten auf etwa 1,8 Milliarden Euro. In den Supermärkten belaufen sich die Mehrkosten auf etwa 1,5 bis 2 Millionen Euro, so gibt es der Generalsekretär des Supermarktverbandes der Kanaren (ASUICAN), Alonso Fernández, an.
Die Steuer wird auf jedes Einwegplastik erhoben, egal ob es gefüllte Packungen oder leere Behälter sind. Die Steuer wird mit 0,45 Euro pro genutzten Kilo Plastik berechnet. Fernández erklärte: „Jede Steuerbelastung wird die gesamte Wertschöpfungskette übertragen, weshalb die zusätzlichen Kosten bei allen landen werden“. Dies wird unwiderruflich auch Mehrkosten für die Verbraucher bedeuten.
Forderungen nach Moratorium
Aus diesen Gründen fordern alle Sektoren, die davon betroffen sind, ein Moratorium, wie in Italien einzuführen. „Man kann jetzt keine weiteren Mehrkosten einführen, dafür ist es nicht die Zeit“, so Fernández weiter. Kein anderes Land der EU wird eine solche Steuer nun einführen, dies könnte zu ernsthaften wirtschaftlichen Schäden für die Wirtschaft und die Verbraucher führen. Daher haben sich die wichtigsten Verbände aus dem Sektor zusammengetan, um von der Regierung ein Moratorium, ähnlich wie in Italien, zu fordern. Die Verbände sind sich einig, dass diese Steuer „eine große Anzahl von Unternehmen bedroht“.
Die Verbände versichern, dass man beim Thema Umweltschutz der „Politik voraus ist“. Fast alle Unternehmen haben schon diverse Maßnahmen zur Umgestaltung und Reduzierung von Plastik ergriffen. Bisher haben die Unternehmen etwa 21,7 % der zuvor verwendeten Plastiks reduziert, 69 % des verwendeten Materials sei zudem wiederverwendbar und 35 % des Materials stammt aus recyceltem Plastik. Daher wird die Regierung weiter kritisiert, denn mit 51,4 % Recyclingquote sei Spanien eines der fortgeschrittensten Länder der EU und man liege sogar vor Deutschland und Frankreich. Der EU-Schnitt liegt bei 37,7 %.
Rechtsunsicherheit besteht auch
Neben diesen Faktoren gibt es aber auch eine klare Rechtsunsicherheit, wie Fernández erklärte, gibt es noch keine Ministerialverordnung, wie diese Steuer genau abgeführt und berechnet werden soll. Dabei ist es schon Mitte Dezember. Den Unternehmen ist noch nicht bekannt, wie man diese Steuer genau einhalten soll und wie diese gegenüber dem Finanzamt deklariert werden muss. „Es gibt viele Fragen, die noch unklar sind“, so Fernández. Man fürchtet auch einen Wettbewerbsnachteil für den Export, auch hier gibt es noch rechtliche Fragen, die unklar sind.
Dieses neue Gesetz hat aber auch positive Nebeneffekte für den Verbraucher. Denn es schreibt Geschäften mit einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern und mehr vor, dass mindestens 20 % der Lebensmittel unverpackt vermarktet werden müssen. Dafür hat man dann die Möglichkeit, mit eigenen Plastikbehältern in den Supermärkten einzukaufen. So sieht es das Gesetz auch vor. Allerdings hat der „Handel eine gewisse Verpflichtung auch bei der Lebensmittelsicherheit“, dazu gibt es auch rechtliche Fragen, die noch nicht beantwortet sind. Diesen Vorteil kritisiert Fernández aber auch, denn das Gesetz sieht vor, dass beispielsweise keine Obst- oder Gemüse-Schalen mit einem Gewicht von unter 15 Kilo mehr verkauft werden dürfen. „Das ist ein Problem, weil viele Produkte beschädigt werden können, wenn sie nicht verpackt verkauft werden, wie beispielsweise Erdbeeren“.
Diese neue Steuer muss transparent für den Kunden auf den Kassenbons ersichtlich sein, und zwar für jedes Produkt einzeln. „Wir arbeiten seit einiger Zeit daran, aber aus der Sicht der IT ist dies kompliziert“, so Fernández. Man will natürlich versuchen alle Vorschriften einzuhalten, aber „wir können aus Unwissenheit auch Fehler machen“. Viele Regelungen sind oft „mehrdeutig zu verstehen, dies erschwert die Einhaltung“, beispielsweise bei Getränken wird verlangt, dass die Steuer für Getränke berechnet werden muss, die „zum sofortigen Verzehr verkauft werden“. Dies gibt viel Spielraum für Interpretationen, denn theoretisch kann jedes Getränk sofort verzehrt werden, auch wenn dies bei großen Packungen nicht vorgesehen ist.
Es wird sicherlich teurer und evtl. auch komplizierter ab dem 1. Januar 2023 einzukaufen, denn eine solche Veränderung benötigt auch Zeit für die Adaption, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Verbrauchern. – TF
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