Spanien – Am gestrigen Montag hat die Regierung von Spanien per Dekret ein gesetzlich vorgeschriebenen Energiesparplan verabschiedet. Nur eine Woche hat jedes betroffene Unternehmen und die Verwaltungen Zeit, dieses Dekret umzusetzen. Ab dem kommenden Montag ist dieses Dekret bereits gültig. Sollte man sich nicht an dieses Gesetz halten, drohen diverse Strafen. Die Strafen basieren wohl auf dem Gesetz für thermische Anlagen in Gebäuden. Geringfügige Verstöße können so mit bis zu 60.000 Euro betraft werden. Bis zu 100 Millionen Euro Bußgeld kann bei „sehr ernsten“ Verstößen verhängt werden.
Letztendlich sind es jedoch die autonomen Regionen von Spanien, die diese Regeln überwachen und ggf. die Strafen verhängen müssen. Es kann also chaotisch und ganz unterschiedlich im Land werden. Als Beispiel, in Frankreich wurde ein ähnliches Gesetz erlassen, aber es regelt klar, welche Strafen für welches Vergehen angewendet werden. Beispielsweise die Nutzung von Klimaanlagen bei geöffneter Ladentür, dies kostet in Frankreich 150 € Bußgeld, in Spanien kann es dann um die 60.000 € gehen.
Schon am gestrigen Abend bahnte sich Widerstand an. Wie so oft, aus der Communidad Madrid. Denn die dortige Regierungschefin, Isabel Díaz Ayuso, kündigte auf Twitter an, dass man in der Communidad Madrid dieses Gesetz nicht anwenden werde. Auch werde man nicht, wie das Gesetz vorgibt, die Fassaden von öffentlichen Gebäuden ab 22 Uhr verdunkeln. Solche Maßnahmen werden beispielsweise ja auch in Deutschland umgesetzt.
Heute reagierte die Wirtschaftsministerin, Nadia Calviño, darauf. Sie sagte, dass „ein Dekret eingehalten werden muss“. Die Ministerin für ökologischen Wandel, Teresa Ribera sei „zuversichtlich, dass alle Beamten das Gesetz und die Bemühungen einhalten, die von uns von Europa verlangt werden“.
Einige Regelungen im Detail
Im Gesetz wurde festgelegt, dass in öffentlichen Gebäuden, Gewerbeflächen und Kaufhäusern, Verkehrsinfrastruktur (Flughäfen sowie Bahn- und Busbahnhöfe), Kulturräume und Hotels die Klimaanlage nicht niedriger eingestellt werden dürfen als 27 °C. Im Winter dürfen die Heizungsanlagen nicht höher eingestellt werden als 19 °C. Dieses Gesetz hat eine vorläufige Laufzeit bis November 2023. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ausbildungszentren (Schulen, Universitäten, Kindergärten usw.), Gesundheitszentren, Friseure, Fitnessstudios, Transportmittel (Züge, Flugzeuge, Schiffe…), Wäschereien, Friseure, Hotels (in den einzelnen Zimmern, obwohl es für die Gemeinschaftsräume gelten wird).
Eine weitere Regelung ist, dass die Schaufensterbeleuchtung und Beleuchtung an Fassaden von geschlossenen Gebäuden ab 22 Uhr abgeschaltet werden müssen. Die Weihnachtbeleuchtung sei davon nicht betroffen, da die Beleuchtung von Straßen und Plätzen nicht in dem Gesetz reguliert wurde.
Bis zum 30. September müssen alle die oben genannten Gebäude sicherstellen, dass Eingangstüren automatisch schließen. So soll die Verschwendung von Energie verhindert werden, indem weder kalte noch warme Luft nach Außen entweichen kann. – TF
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