Kanarische Inseln – Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat heute auf Antrag der Regierung einige geltende Coronamaßnahmen bis zum 9. Februar 2022 verlängert. Darunter auch die „freiwilligen“ Coronazertifikate als Zugangskontrolle auf den Inseln der Warnstufe 1 & 2, sollte die Pflicht für die Inseln der Warnstufe 3 & 4 nicht verlängert werden, gilt das „Belohnungssystem“ dann auch wieder für diese Warnstufen.
Eine weitere Coronamaßnahmen, die vom Gericht weiterhin gebilligt wird, ist die Begrenzung der Personenzahl, die sich in der Öffentlichkeit treffen darf, sowie die im Gesetz geregelten Schließungszeiten.
Laut Urteil des Gerichtes sei besonders das „freiwillige“ Coronazertifikat eine gute Maßnahme, da diese eine „gesündere Umgebung schafft, die sicherer ist und die Übertragung des Virus unwahrscheinlicher macht“. – TF
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