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Gesetzesentwurf zum Werbeverbot von süßen Produkten liegt vor!

Lesedauer 2 Minuten

Spanien – Im vergangenen Jahr wurde erstmals berichtet, dass Spanien ein Werbeverbot für zuckerhaltige Lebensmittel plant. Nun liegt das Gesetz vor. Das Verbraucherschutzministerium hat an diesem Monat einen königlichen Erlass veröffentlicht, der die Werbung für Lebensmittel und Getränke für Minderjährige regulieren wird. Al Neuheit inkludiert ist das Verbot von bekannten Persönlichkeiten aus Sport und Kinderprogramm usw. in Werbebotschaften, die sowohl für gesunde Lebensmittel als auch ungesunde Lebensmittel werben sollen.

In dem Verbot sind Werbeplätze sowohl im TV, also auch Radio, Kino, Internet, sozialen Netzwerken und mobilen Apps reguliert, sofern sich die Inhalte an Minderjährigen unter 16 Jahren richten. Es wird aber auch Einschränkungen für Printmedien, Lebensmittel. Und Getränkeverpackungen geben.

Der königliche Erlass unterliegt ab heute und für 15 Tage dem öffentlichen Informationsprozess, damit unter anderem Verbraucherorganisationen, Werbeverbände und Lebensmittelunternehmen ihre Beiträge zum Gesetz noch beisteuern können. Die Genehmigung des Gesetzes durch den Ministerrat ist für das letzte Quartal 2022 geplant.

Der Erlass soll das Wohl von Minderjährigen garantieren, damit diese nicht Gegenstand gesundheitsschädlicher Werbebotschaften werden können. Man wählte die festgelegten Ernährungsprofile der WHO als Messkriterium aus.

5 Produktkategorien sind inkludiert

Die Verordnung enthält fünf Produktkategorien, die unabhängig vom Nährwert nicht in Werbebotschaften an Kinder genutzt werden dürfen.

In der ersten Kategorie findet man Schokolade und andere Zuckerwaren, Energieriegel und süße Toppings sowie Desserts. In der folgenden Lebensmittelgruppe findet man Kuchen, Kekse und andere Backwaren, auch Säfte, Energydrinks und Speiseeis dürfen nach dieser Gruppe nicht beworben werden.

Die weiteren Gruppen werden mit Grenzwerten festgelegt, deren Nähwertgehalt pro 100 Gramm festgelegt sind. In diesem Fall darf für die Produkte geworben werden, solange der Nährwert an Gesamtfett und gesättigten Fettsäuren, Gesamtzucker und zugefügtem Zucker sowie Salzgehalt unter den Werten für jedes Produkt liegen, die festgelegt werden.

Das Ministerium rechtfertigt diesen königlichen Erlass damit, dass das seit 16 Jahren geltende Selbstregulierungssystem unzureichend ist. Dies zeigen die Daten zu Übergewicht d Adipositas, bezüglich spanischer Kinder. Aktuell seien 40,6 % der Kinder zwischen 6 und 9 Jahren übergewichtig. Von denen sind sogar 17,2 % fettleibig. Daher will man den Mindestregulierungsrahmen nach internationalen Empfehlungen Folge leisten und wird die spanischen Vorschriften denen von Portugal, Großbritannien oder Norwegen angleichen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Spanien plant Werbeverbot für süße Lebensmittel und Getränke, vom 28.10.2021

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