Spanien – Nach monatelangen Diskussionen und Verhandlungen will sich der Ministerrat am heutigen Freitag auf ein neues Tierschutz-Gesetz für Spanien verständigen. Dies soll dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden und könnte ab dem Jahr 2023 in Kraft treten. So bestätigte es die zuständige Abteilung, geleitet von Ione Belarra, gegenüber Antena 3. In Spanien wird alle 2 Minuten ein Tier von dessen Besitzer ausgesetzt, damit führt das Land in allen Rankings der EU deutlich. Das Ministerium für soziale Rechte hat dieses neue Gesetz angestoßen.
Das Gesetz wird zahlreiche Neuerungen zur Verhinderung und Vermeidung von Tiermissbrauch, zur Reduzierung von Tötungen und zur Verbesserung des Wohlergehens enthalten.
Geplant ist, dass Privatpersonen keine Haustiere mehr züchten dürfen, sondern lediglich professionelle Züchter diese Aufgabe übernehmen dürfen. Dazu wird es dann vorgeschrieben sein, alle Haustiere der gleichen Spezies und von unterschiedlichem Geschlecht zu sterilisieren. Auch der Verkauf von Haustieren in Zoohandlungen soll untersagt werden, einzige Ausnahme sollen Zierfische sein. Auch Zoos geht es an den Kragen, diese sollen lediglich für die einheimische Zucht in der Gefangenschaft vorgesehen sein, dies könnte dazu führen, dass ein Zoo nach dem Anderen in Spanien verschwinden wird.
Weitere Regelungen wird es zum Töten und zum Aussetzten von Tieren geben, dazu sollen sechs verschiedene landesweite Register erstellt werden. Eines für die Haustiere selbst, eine für zoologische Zwecke, eines für Züchter, eines welches die Daten von Personen enthält, die keine Tiere mehr halten dürfen sowie eines von Tierexperten und eines für Tierschutzorganisationen.
Zudem soll die Nutzung von lebenden Tieren bei Paraden, auch die der Könige, Krippenspielen, Prozessionen, Wallfahrten und Zirkusshows untersagt werden.
Noch mehr Verbote und Pflichten
Das Töten von Tieren soll gänzlich untersagt werden und nur durch gerechtfertigte Gründe wie unheilbare Krankheiten durch Tierärzte erlaubt sein. Eine weitere Ausnahme dafür wäre eine bestehende Gefahr für Menschen oder die öffentliche Gesundheit sowie Umwelt, sofern dies gemäß der Vorschriften und auf wissenschaftlicher Basis passiert.
Hundehalter müssten sich dann künftig eine Art „Halteführerschein“ besorgen, diesen kann man dann kostenfrei im Internet machen. Sollte man seinen Hund länger als 24 Stunden alleine lassen, gilt dann der Straftatbestand der Vernachlässigung.
Die Strafen können drakonisch sein, denn bis zu 600.000 € können verhängt werden. Beim Aussetzen von Tieren oder wenn man sich weigert, diese zu registrieren droht schon eine Strafe von mindestens 30.000 Euro.
Einige „Sportarten“ werden ebenfalls untersagt, Hundekämpfe, Hahnenkämpfe (auf den Kanaren sehr beliebt), Taubenschießen und Wachtelrohrschießen. An eine „Sportart“ wurde aber nicht gedacht, Stierkämpfe! Das geplante Gesetz beinhalten kein Verbot für diese Grausamkeit der spanischen Kultur, es ordnet lediglich Protokolle an, um Tiere in Notsituationen wie Katastrophen, Bränden oder Unfällen zu versorgen und zu retten.
Bei all diesen Vorschlägen kann man aber auch damit rechnen, dass es nicht einfach wird, dieses Gesetz im Parlament durchzubringen. Auch ist die Umsetzbarkeit dieser neuen Vorschriften kritisch zu hinterfragen. Wir müssen an der Stelle einfach abwarten, ob und wenn ja, wie sich dann das Parlament dazu äußern wird. Es könnte durchaus einige Änderungen geben. – TF
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