Spanien – Das Thema der neuen Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien mag nicht so recht vorankommen. Es soll ja abhängig vom Realeinkommen gestaffelt werden, so der Plan der Regierung. Diese Staffelung an sich finden auch die Verbände der Autonomos gut und fair, was man aber bisher nicht hinnehmen wollte, sei die Kürze der Staffelung und die extremen Mehrkosten für viele Mittelverdiener.
Nun haben die Verbände der Regierung einen eigenen Vorschlag zugesendet. Das letzte Treffen der Verhandlungspartner fand am 28. Februar 2022 statt, damals ohne Ergebnis und mit viel Kritik. Seit dieser Zeit hat das Ministerium für soziale Gerechtigkeit mehrere geheime Gespräche mit den Verbänden UPTA und UETAE geführt. Der größte Verband ATA blieb bei diesen Gesprächen aber außen vor. Der Verband forderte immer wieder eine Anhebung der Beiträge in den aktuellen Krisenzeiten nicht in Betracht zu ziehen und das neue System nicht vor 2025 einzuführen.
Doch jetzt hat ATA gemeinsam mit CEO und CEPYME einen eigenen Vorschlag eingebracht. Der sowohl die Einführung ab 2023 als auch entsprechend Beiträge in 12 Stufen vorsieht. Die Verbände wollen besonders die Selbstständigen schützen, die unter 1.700 € im Monat verdienen, nicht fakturieren. Dies bildet sich auch in dem Vorschlag ab.
Die ersten 6 Stufen sollen demnach kaum eine Veränderung zu den aktuellen Zahlungen erfahren. Im Gegenteil, diese ersten sechs Stufen sollen, nach Vorschlag der Verbände, sogar weniger zahlen als bisher, sowohl 2023, 2024 als auch 2025.
Erst ab 1.701 € monatlich wird es teurer
Alle anderen Autonomos sollen dann schrittweise mehr zahlen. Obwohl die Steigerungen deutlich geringer ausfallen, als das, was die Regierung sich so vorgestellt hat. Beispielsweise soll der höchste Satz bei knapp über 400 € im Monat liegen, das Ministerium hatte einen Vorschlag von 1.123 € monatlich als Höchstsatz vorgeschlagen.
Allerdings sehen die Verbände für die Zustimmung zu dem eigenen Vorschlag eine wichtige Bedingung, die die Regierung akzeptieren müsste. Selbstständige sollen bis zu 6x im Jahr die Beitragsgrundlage neu berechnen lassen können. Ab dem 47. Lebensjahr soll ein Selbstständiger dies auch unbegrenzt vornehmen können.
Nun ist die Regierung wieder am Zug, bis 2023 will man das System umgestellt haben, so hatte man es bei der EU mitgeteilt. – TF
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